Stadt Wilhelmshaven

02. Oktober 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 02. Oktober 2020

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 23.09.2020 die 77. Änderung des Flächennutzungsplans -Konverter westlich Coldewei– erneut als Entwurf beschlossen.

Mit diesem Beschluss hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven die Möglichkeit einer Fristverkürzung auf 3 Wochen gemäß §4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in Anspruch genommen. Die Beteiligung ist bereits durch die vorherige Auslegung, die vom 07.07.2020 bis einschl. 06.08.2020 stattfand, öffentlich durchgeführt worden. Mit den neuen ergänzenden Unterlagen wird der o.g. Zeitraum als ausreichend empfunden, dass die Bürgerinnen und Bürgern sich angemessen an der Planung beteiligen bzw. sich äußern können, zumal die Planung unverändert geblieben ist.

Weiterhin hat der Rat bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzenden Teilen abgegeben werden können. Damit werden die Stellungnahmen auf das ergänzende Gutachten zur Schallproblematik (Schalltechnischer Bericht Nr. LL14664.1/01 vom 27.02.2020 der Zech Ingenieurgesellschaft mbH) beschränkt.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplans einschl. der Begründung und den Gutachten in der Zeit vom 13.10.2020 bis einschl. 03.11.2020 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/.

Weitere Bestimmungen zur Auslegung während der COVID-19-Pandemie finden Sie weiter unten im Text.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Stadtgebiet, westlich von Coldewei, östlich des Umspannwerks Fedderwarden, nördlich der BAB 29 und südlich des Kavernengeländes. Die Größe beträgt etwa 15,9 ha.

Geltungsbereich:

 

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung:

Neben der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Konverter" ist ein Grünstreifen als Sichtschutz zur BAB 29 im Bereich der Bauverbotszone und eine neue Trassenführung für die vorhandenen Leitungstrassen darzustellen. Hierbei ist der Denkmalschutz möglichst zu berücksichtigen.

Weitere Bestimmungen während der COVID-19-Pandemie:

Ergänzend können die genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden eingesehen werden. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme telefonisch unter (04421) 16-2742 oder per Email (andreas.buettler@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt ebenfalls Herr Büttler.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

Für die 77. Änderung des Flächennutzungsplans wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Wilhelmshaven, den 02.10.2020

Feist
Oberbürgermeister

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