Stadt Wilhelmshaven

12. Mai 2020

Anmeldung der künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2021/2022

Alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtsdatum: 2. Oktober 2014 bis 1. Oktober 2015), werden vom Schuljahr 2021 an schulpflichtig. Sie müssen zum Besuch der Grundschule angemeldet werden. Die Schulanfänger, welche bisher keine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung erhalten haben, sind für alle Grundschulen inklusive den Ganztagsgrundschulen am Montag, 25. Mai, von 14 bis 18 Uhr im Sekretariat der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Schule anzumelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen.

Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückge-stellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erzie-hungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt Ihnen die jeweilige Schulleitung.

Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken sowie die Kontaktdaten der Grundschulen stehen auf der städtischen Internetseite, www.wilhelmshaven.de. Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden, Stadtmitte und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung angemeldet werden. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger zuständigen Grundschulen geben die Sekretariate der jeweiligen Grundschule.

powered by webEdition CMS