Stadt Wilhelmshaven

20. März 2020

Ausnahmen der Ladenschließungen gelten nur für wenige Bereiche

Die Stadt Wilhelmshaven weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus grundsätzlich alle Geschäfte geschlossen werden müssen. Die wenigen Ausnahmen, die die Allgemeinverfügung zulässt, gelten für einen klar umrissenen, kleinen Kreis von Geschäften des täglichen, existenzsichernden Bedarfs. Einen Abholservice dürfen ausschließlich Lebensmittelmärkte und Gastronomiebetriebe sowie Restaurants anbieten.

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