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| Erhebungsstelle der Stadt Wilhelmshaven für Wilhelmshaven und Friesland | |||
| Start Neuigkeiten | ![]() Foto: Statistisches Bundesamt (DESTATIS) | ||
![]() | Die Auskunftspflicht beginnt: Etwa 1/3 der Bevölkerung erhält Zensus-Post - eventuell sogar zweimal! | . | |
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![]() | Ziel dieser modernen Volkszählung ist es, die Wohn- und Lebensverhältnisse am Montag, 9. Mai 2011, bis 24.00 Uhr (Stichtag) festzustellen. In erster Linie werden die vor- handenen Verwaltungsregister systematisch ausgewertet. Zusätzlich werden jedoch Erhebungen durchgeführt, die etwa ein Drittel der Bevölkerung betreffen. | . | |
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![]() | Sind Sie Eigentümer eines Wohngebäudes oder einer Wohnung? | . | |
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| . | Diesbezüglich erhalten alle Eigentümer einen Fragebogen vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikations- technologie Niedersachsen (abgekürzt LSKN) in einem großen Umschlag per Post zugeschickt. Auch die großen Wohnungsbaugesellschaften werden befragt: Diese werden überwiegend online antworten. | Das Logo dieser Behörde:![]() | |
| . | ![]() Die Ankündigungsschreiben für die Erhebungen im Rahmen der Haushaltsstichprobe und der Sonderbereiche werden in einem weißen DIN-Lang-Umschlag versandt. Da der Interviewer im Auftrage der Erhebungsstelle diese Schreiben versendet, können die Eintragungen wie Adresse, Terminvorschlag usw. handschriftlich oder maschinell erfolgt sein. Dem Brief liegt auch ein Blatt mit einem Auszug aus dem Zensus-Gesetz bei. Der Interviewer hat diese Briefe entweder selbst in die entsprechenden Briefkästen geworfen (... dann ist keine Briefmarke aufgeklebt!) oder er verschickte diese per Post (... dann ist der Brief frankiert!) Wenn Sie Zweifel an der Echtheit des Briefes haben: Wenden Sie an die Erhebungsstelle unter der Hotline 0800 1 666 000 (gebührenfrei) und erfragen Sie, ob Sie zu dem Kreis der Befragten gehören und ob der im Schreiben genannte Erhebungsbeauftragte für Sie zuständig ist. | ||
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| . | Wohnen Sie in einem Wohnheim oder in einer Gemeinschaftsunterkunft? | . | |
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| . | Alle Personen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einem Wohnheim wohnen (Sonderbereich genannt; z.B. Altenheim oder Studentenwohnheim), erhalten ein Ankündigungsschreiben des zuständigen Interviewers. Da der Interviewer rund 100 Personen befragen muss, werden die Briefe zeitlich gestaffelt versandt. | Ankündigungschreiben: siehe Informationen rechts | |
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| .. . . | In so genannten sensiblen Sonderbereichen (zum Beispiel Pflegeheim, Justizvollzugsanstalt) werden alle Bewohner in einem allgemeinen Schreiben darüber informiert, dass stellvertretend die Leitung der Einrichtung die Auskünfte gibt. Nur die Leitung bzw. eine von ihr beauftragte Person wird folglich vom Interviewer befragt. | . | |
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| . | Gehören Sie zu den zufälligen 10 %, die bei der Haushaltsstichprobe befragt werden? | . | |
| . | Nach einem ausgeklügelten Verfahren werden vom LSKN Anschriften zufällig bestimmt. Alle Bewohner dieser An- schriften werden befragt. Erst mit einem Schreiben des Interviewers werden Sie gewahr, ob Sie dazu gehören! Bitte sehen Sie vorweg von Anfragen bei der Erhebungsstelle ab, ob Sie befragt werden! | .... | |
| . | Es kann durchaus sein, dass Sie als Wohnungseigentümer einen Fragebogen bekommen (siehe oben beschrieben) und zusätzlich zufällig zu den erwähnten 10 % in der Haushalts- stichprobe gehören. Auch hier gilt: Der Interviewer wird die Befragungstermine zeitlich staffeln. | .... | |
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