zurückBauplanungsrecht


Die Bauleitplanung ist das zentrale städtebauliche Gestaltungselement der Kommunen; sie soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Das Bauplanungsrecht kennt zwei Stufen:

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Der Rat der Stadt Wilhelmshaven ist also zuständig für die Verabschiedung des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne (sogen. Kommunale Planungshoheit).

 

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