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Im Regelfall wird in einer öffentlichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss präsentiert und ein Bürgertermin anberaumt, bei dem die ausgearbeiteten Vorentwürfe vom Fachbereich Stadtplanung vorgestellt und erläutert werden. Die Anregungen werden notiert und anschließend geprüft. Der Bauausschuss des Rates der Stadt Wilhelmshaven entscheidet dann,inwieweit Anregungen die Planentwürfe beeinflussen und beschließt dann den endgültigen Entwurf für die Öffentlichkeit. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung kann jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder zu Protokoll geben, über die der Rat abschließend entscheidet. Mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes als Satzung (kommunales Gesetz) wird der Bebauungsplan für jeden Bürger rechtsverbindlich und kann jederzeit eingesehen werden.
Für die Änderung eines Bebauungsplanes gilt ebenfalls grundsätzlich das hier aufgezeigte Aufstellungsverfahren. Die Bebauungspläne können jedoch auch in einem vereinfachten Verfahren geändert werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Auch diese vereinfachte Änderung setzt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit voraus.
Zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes besteht seitens der Bürger aber kein Rechtsanspruch. Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen orientieren sich an den Vorgaben des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. Für die Darstellung ist die Planzeichenverordnung maßgebend.
Wichtig ist, dass jeweils die Baunutzungsverordnung gilt, die zum Zeitpunkt des ersten Tages der Auslegung gültig gewesen ist. Deshalb sollte sich jede/r BauherrIn nach der für das eigene Grundstück geltenden Fassung erkundigen.