Er umfasst das gesamte Stadtgebiet und ordnet im Sinne der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung die Bodennutzung auf den Grundstücken wie z. B. für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Landwirtschaft und Gemeinbedarf. Er besteht aus einem Plan und einer Begründung. Ob die hierzu festgelegten Flächen tatsächlich auch für den vorgesehenen Bedarf genutzt werden, wird mit diesem Plan jedoch noch nicht bestimmt, sondern erst mit den Bebauungsplänen, wenn der konkrete Bedarf anfällt.
Der Flächennutzungsplan ist Leitlinie für die Behörden – die Bebauungspläne müssen im Regelfall aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Aus dem Flächennutzungsplan können keine unmittelbaren Nutzungsansprüche hergeleitet werden, eine unmittelbare Wirkung kommt dem Flächennutzungsplan jedoch im Rahmen der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich zu. Bei abweichenden Ausweisungen im Bebauungsplan muss der Flächennutzungsplan im Vorfeld oder parallel geändert werden.
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