Pressearchiv Januar 2010 - Achtung: Die Inhalte sind ggfs. nicht mehr aktuell!

zurückFinanzielle Förderung für Mehrlingskinder in Niedersachsen

Familien mit Mehrlingen sind vor allem in den ersten Lebensjahren der Kinder besonderen Belastungen ausgesetzt. Ohne personelle und finanzielle Hilfe kann dies kaum bewältigt werden. Deshalb bietet das Land Niedersachsen Familien mit Drillingen und anderen Mehrlingsgeburten seit dem letzten Jahr eine einmalige einkommensunabhängige Förderung in Höhe von insgesamt 500 Euro für jedes Kind, die je zur Hälfte zur Geburt und Einschulung der Kinder gezahlt wird. In Verbindung mit dieser Unterstützung übernimmt Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann die Ehrenpatenschaft für die Mehrlinge.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt, der innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. nach der Einschulung gestellt werden muss. Antragsberechtigte sind die leiblichen Eltern oder alleinerziehende leibliche Elternteile von Mehrlingen sowie andere Personen, denen das Personensorgerecht für die Mehrlinge übertragen worden ist, beispielsweise Adoptiveltern. Wichtig ist, dass sie zum Zeitpunkt der Geburt der Mehrlinge bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Kindern in einem Haushalt leben.

Die Förderrichtlinie einschließlich Antragsvordruck können unter  http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C54726946_L20.pdf heruntergeladen werden.

Der Antrag ist zu richten an:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Teleon: 05121 / 304-626

 

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