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1. Mai 2010: Rathausturm wird vollmast beflaggt
Pressearchiv April 2010
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1. Mai 2010: Rathausturm wird vollmast beflaggt
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag. Er wird auch als Tag der Arbeit oder Maifeiertag bezeichnet. Der Rathausturm wird zu diesem Anlass mit der Bundes-, Landes- und Stadtfahne vollmast beflaggt.
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