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Pressearchiv Dezember 2009
Achtung: Die Inhalte sind ggfs. nicht mehr aktuell!

zurück Informationen zum Winterdienst 2009/2010

Bereits seit Jahren führt die Stadt Wilhelmshaven den umweltfreundlichen „eingeschränkten Winterdienst“ durch. Zum Streuen auf den Fahrbahnen wird Feuchtsalz verwendet. Für den städtischen Winterdienst ist der Eigenbetrieb Straße und Grün (SGW) zuständig. Einbezogen in den städtischen Winterdienst sind alle Hauptstraßen und die sonstigen stadtteilerschließenden Strecken. Nicht berücksichtigt werden die Neben-, Wohn- und Sammelstraßen. Sowohl für die Bundesstraße als auch für die Landesstraßen im Stadtgebiet ist die Straßenmeisterei Moorwarfen, für die Autobahn A 29 das Autobahnneubauamt Oldenburg zuständig. Unser Räum- und Streunetz umfasst pro Einsatz ca. 300 Streu-km.

Nach folgenden Prioritäten wird gestreut und bei stärkerem Schneefall geräumt:
1. die städtischen Hauptverkehrsstraßen außerorts, z. B. Friesendamm, Ostfriesenstraße, Straße am Tiefen Fahrwasser, Utterser Landstraße;
2. innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, z. B. Freiligrathstr., Gökerstr., Posener Str., Preußenstr.
3. Straßen mit Buslinienführung.
Dem Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist zu entnehmen, welche Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage im „städt.“ Winterdienst berücksichtigt werden.

Die Räum- und Streupflicht beginnt bei vorhandener Glätte am Morgen, wenn der Verkehr einsetzt, und endet am Abend. Allgemein ist für den Fahrzeugverkehr von 7.00 – 21.00 Uhr auszugehen.

Bei einem Volleinsatz, d. h. bei vorherrschender allgemeiner Glätte sind ca. 50 Personen im Einsatz. Folgende Streufahrzeuge sind dann unterwegs:
4 LKW-Streufahrzeuge und 2 Unimogs für den Winterdienst auf den Fahrbahnen
2 Streu- und Räumfahrzeuge für die überörtl. Rad- und Gehwege einschl. der Schulwege
Zuzüglich Trecker und Pritschen für den Winterdienst in der Fußgängerzone, auf dem ZOB, auf den Marktplätzen, vor städt. Grundstücken und auf Fußgängerüberwegen und Kreuzungen.

Aufgaben des Bürgers
Nach den Vorschriften zur Straßenreinigung ist jeder Eigentümer für den Winterdienst vor seinem Grundstück auf den Geh- und Radwegen verpflichtet.

 

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