zurückErmittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes

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Stadt Wilhelmshaven
Der Oberbürgermeister

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 10.2.2010 folgenden Beschluss gefasst: Die im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 178 Teilbereich A – Schaar West - liegenden Planstraßen A (Pütthauser Straße mit befahrbarem Wohnweg) und C (Sietwendung) werden jeweils einschl. der öffentlichen Parkflächen und des Straßenverkehrsgrüns zur einheitlichen Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes gem. § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung vom 15.6.1988 zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst.

Menzel

 

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