
Alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresende 2009/2010 den Sekundarbereich I an den allgemein bildenden Schulen verlassen und zum 01. August 2010 keinen Ausbildungsvertrag haben, müssen sich für eine Schulform im Sekundarbereich II anmelden, da sie weiterhin schulpflichtig sind.
1. Berufseinstiegsschule - Technik, Gastronomie, Lebensmittelhandwerk, Hauswirtschaft und Pflege -
Für alle schulpflichtigen Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, die ab 01. August 2010 ohne Ausbildungsvertrag sind, ist die Berufseinstiegsschule zur Erfüllung der Schulpflicht im Sekundarbereich II verbindlich.
2. Einjährige Berufsfachschule
2.1 Berufsfachschule mit Eingangsvoraussetzung Hauptschulabschluss
2.1.1 Fachrichtung Bautechnik
2.1.2 Fachrichtung Holztechnik
2.1.3 Fachrichtung Metalltechnik
2.1.4 Fachrichtung Fahrzeugtechnik
2.1.5 Fachrichtung Gastronomie
2.1.6 Fachrichtung Hauswirtschaft und Pflege mit Schwerpunk Hauswirtschaft
In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsabschluss nachweist. Der erfolgreiche Besuch einer dieser Berufsfachschulen kann als erstes Jahr auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden und berechtigt ebenso zur Aufnahme in die Klasse 2 der entsprechenden Berufsfachschule.
2.2 Berufsfachschule mit Eingangsvoraussetzung Realschulabschluss
2.2.1 Fachrichtung Elektrotechnik
2.2.2 Fachrichtung Metalltechnik
2.2.3 Fachrichtung Hauswirtschaft und Pflege
Der erfolgreiche Abschluss führt zum Erweiterten Sekundarabschluss I. Der erfolgreiche Besuch dieser Berufsfachschulen kann als erstes Jahr auf eine einschlägige Berufsausbildung angerechnet werden bzw. ist Voraussetzung für die Aufnahme in Schulformen, die den Erweiterten Sekundarabschluss I voraus-setzen, z. B. Fachgymnasien.
3 Zweijährige Berufsfachschule
3.1 Zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik -
3.2 Zweijährige Berufsfachschule - Ernährung und Hauswirtschaft - (Klasse 2)
3.3 Zweijährige Berufsfachschule - Technik - (Klasse 2)
In die Klasse 2 der Zweijährigen Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Abschluss einer einjährigen Berufsfachschule mit einem Notenschnitt von mindestens 3,0 nachweist. Der erfolgreiche Abschluss führt zum Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - bzw. zum Erweiterten Sekundarabschluss.
4 Berufsqualifizierende Berufsfachschule
In die Berufsqualifizierenden Berufsfachschulen nach 4.2 und 4.3 kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
4.1 Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
In die Zweijährige Berufsfachschule - Pflegeassistenz - kann aufgenommen werden, wer den Haupt¬schul¬abschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zum Abschluss Staatlich geprüfte/r Pflegeassistent/in und berechtigt zur Aufnahme in die Klasse 2 der Berufsfachschule Altenpflege.
4.2 Zweijährige Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik
4.3 Dreijährige Berufsfachschule Altenpflege
In die Berufsfachschule Altenpflege kann nur aufgenommen werden, wer auch die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist. Die gesundheitliche Eignung liegt nur vor, wenn gewährleistet ist, dass für die Bewerber/in keine Gefahr einer berufstypischen Infektion besteht und auch von ihm/ihr keine Gefährdung ausgeht.
5 Fachoberschule – Technik - (Klasse 12)
Schwerpunk Elektrotechnik
Schwerpunkt Metalltechnik
Schwerpunkt Informatik
Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zur Fachhochschulreife.
6 Zweijährige Fachschule
6.1 Fachrichtung Sozialpädagogik
Der erfolgreiche Besuch dieser Schulform führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte/r Erzieher/in" und zur Fachhochschulreife.
6.2 Fachrichtung Elektrotechnik
6.3 Fachrichtung Informatik
6.4 Fachrichtung Maschinentechnik
Der erfolgreiche Besuch dieser Schulformen führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte/r Techniker/in" und zur Fachhochschulreife.
7 Fachgymnasium Gesundheit und Soziales
7.1 Schwerpunkt Sozialpädagogik/Psychologie
7.2 Schwerpunkt Gesundheit/Pflege
8 Fachgymnasium Technik
8.1 Schwerpunkt Elektrotechnik
8.2 Schwerpunkt Informationstechnik
8.3 Schwerpunkt Metalltechnik
Der erfolgreiche Besuch der Schulformen nach 7 und 8 führt zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
Anmeldungen zu diesen Schulformen sind bis Freitag, 26. Februar 2010, an die BBS Friedenstraße Wilhelmshaven, Friedenstraße 60-62, 26386 Wilhelmshaven zu richten. Auskünfte erteilt die Schule von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 -15.00 Uhr für alle Bereiche unter Tel.: 04421 / 934-0. Eine persönliche Schullaufbahnberatung und Information kann jederzeit telefonisch vereinbart werden.
Menzel
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