
Aufgrund der §§ 6,8,40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds.GVBl. S. 473) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Mai 2009 (Nds.GVBl. S. 191), sowie der §§ 1, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 23. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven in seiner Sitzung vom 25.11.2009 mit Wirkung zum 01.01.2010 folgende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven beschlossen:
§ 1
Gegenstand und Höhe der Gebühren
(1) Für die Benutzung der Friedhöfe und für die Inanspruchnahme von Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem anliegenden Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist.
(3) Für Leistungen nach der Satzung der Stadt Wilhelmshaven für die städtischen Friedhöfe, die in dem Gebührentarif nicht vorgesehen sind, wird die zu zahlende Gebühr im Einzelfall nach dem tatsächlichen Aufwand festgesetzt.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessen Auftrag der Friedhof benutzt wird oder Leistungen in Anspruch genommen werden. Ferner ist derjenige verpflichtet, der Leistungen veranlasst oder tatsächlich in Anspruch genommen hat.
(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht
a) bei Urnen-/Wahlgrabstätten und bei Baumwahlgrabstätten mit deren Überlassung.
b) bei allen anderen Grabstätten mit der Beisetzung.
c) ansonsten mit der Nutzung des Friedhofs bzw. mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.
(2) Die zu erhebenden Gebühren werden durch Bescheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven beschlossen am 26.11.2008 außer Kraft.
Wilhelmshaven, den 25.11.2009
STADT WILHELMSHAVEN
Menzel
Oberbürgermeister
Anlage: Gebührentabelle
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