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Kurz vor Ablauf einer Amtsperiode werden für die Schöffengerichte der Amtsgerichte und für die Strafkammern der Landgerichte die ehrenamtlichen Richter für die nächste Amtsperiode gewählt. Die Schöffinnen und Schöffen sollen als des „Volkes Stimme“ das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in der Hauptverhandlung und in dem Urteil einbringen. Aufgrund der gesetzlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beim Gericht kann gegen die Stimmen der Schöffen niemand verurteilt werden.
Die nächste Amtsperiode ist von 2009 bis 2013 (statt bislang vier Jahre nunmehr fünf Jahre). Für das Amtsgericht Wilhelmshaven werden 18 Hauptschöffen und 8 Hilfsschöffen (als Vertretung) und für das Landgericht Oldenburg 16 Hauptschöffen aus Wilhelmshaven gesucht. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz muss die Stadt Wilhelmshaven eine ausreichend große Liste mit Vorschlägen aufstellen, damit im Herbst dieses Jahres ein eigens beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss aus dieser Liste endgültig die Schöffinnen und Schöffen auswählen kann.
Voraussetzungen für das Schöffenamt sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Alter zwischen 25 bis 70 Jahren und ein Wohnsitz in Wilhelmshaven. Besondere Rechtskenntnisse sind nicht erforderlich. Wilhelmshavener Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 28. März 2008 bei der Stadt Wilhelmshaven formlos bewerben (kein Lebenslauf, kein Licht-bild!). Zuständig ist die am Rathausplatz 7 gelegene Dienststelle Statistik/Wahlen, Tel. 16-1274, E-Mail: wahlamt@stadt.wilhelmshaven.de .
Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Fragebogen zugeschickt, in dem weitere Angaben zur Person erfragt werden. Das Gerichtsverfassungsgesetz schließt bestimmte Personenkreise aus, z.B. Rechtsanwälte, Beamte der Staatsanwaltschaft, Bedienstete des Strafvollzugs. Auch darf niemand bereits wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sein. Aufgrund einer Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes werden Bewerbungen nicht berücksichtigt, wenn man bereits als Schöffe in beiden Amtsperioden 2001 bis 2004 und 2005 bis 2008 berufen war.
Die Vorschlagsliste muss vom Rat der Stadt Wilhelmshaven mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder, mind. jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, beschlossen werden. Anschließend wird die Liste für eine Woche zur Einsicht für jedermann ausgelegt.