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Auch in diesem Jahr dürfen am Ostersamstag (22. März 2008) Gartenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen anfallen, bei günstiger Witterung von 14 bis 24 Uhr in Wilhelmshaven verbrannt werden. Als Ersatztermin bei ungünstiger Wetterlage ist der folgende Samstag von 08 – 18 Uhr vorgesehen. Abfallmengen von 1 m³ bis 100 m³ müssen bis spätestens 06. März 2008 beim Fachbereich Umwelt schriftlich angezeigt werden. Für kleinere Mengen ist dies nicht notwendig. Für größere Volumen sind Einzelgenehmigungen zu beantragen.
Die Stadt Wilhelmshaven richtet einen Appel an alle diejenigen, die ein Osterfeuer abbrennen möchten: Die Feinstaub-Belastung der Luft spielt seit mehreren Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung eine wachsende Rolle. Die Feinstaub-Emissionen insbesondere aus Osterfeuern mit Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt unter freiem Himmel führt zu Ostern regelmäßig zu einer mehrfachen Überschreitung des gesetzlich zulässigen Tagesmittelwerts von 50 Mikrogramm pro m3 Luft und kann zu akuten gesundheitlichen Problemen insbesondere z. B. bei Asthmatikern führen.
Um die Emission von Feinstaub während der Osternacht und an den darauffolgenden Tagen zu verringern, sollte nur die Menge an Strauch- und Baumschnitt aufgeschichtet werden, die sich nicht auf andere Weise (z. B. durch Häckseln, Mulchen, Kompostieren) entsorgen lässt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemeldete Feuer hinsichtlich der Größe und der Materialien (Verbot des Verbrennens von anderen Abfällen, etc.) entsprechend überprüft werden. Bei Verstößen gegen die bestehende Allgemeinverfügung ist mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige zu rechnen.
Vor dem Hintergrund der Feinstaubproblematik bestehen derzeit Überlegungen, die bestehenden Regelungen zum Verbrennen von Gartenabfällen zu überarbeiten.
Wer ein Osterfeuer durchführt, hat aus sicherheitstechnischen Gründen und damit die Beeinträchtigungen für Dritte so gering wie möglich ausfallen, einige Regelungen zu beachten. Dazu zählen auch Sicherheitsabstände zu Gebäuden und anderen gefährdeten Objekten:
Für Feuer, die kleiner als 1 m³ (1 m³ - 100 m³) sind, gelten Mindestabstände von 10 m (50 m) zu Gebäuden aus nicht brennbaren Materialen, jedoch 20 m (100 m) zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, Gebäuden mit weicher Bedachung, Hauptverkehrsstraßen und Wäldern. Zu Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Krankenanstalten, Alten-heimen und sonstigen Einrichtungen mit erhöhter Explosionsgefahr müssen 100 m (300 m) Abstand eingehalten werden. Für Feuer zwischen 1 m³ und 100 m³ verändern sich die Abstände entsprechend den Angaben in Klammern.
Das gesammelte Material darf frühestens 10 Tage vor dem Brenntag auf dem Brennplatz gelagert werden, muss ggf. bei vorheriger Lagerung umgeschichtet werden und die ständige Kontrolle des Feuers ist zu gewährleisten. Wer am Brenntag ein Osterfeuer abbrennen möchte, sollte sich über die geltenden Regelungen detailliert informieren. Hierzu stellt der Fachbereich Umwelt die Allgemeinverfügung, ein ausführliches Merkblatt und das Anzeigeformular auf der Homepage der Stadt Wilhelmshaven zum Download zur Verfügung. Informationen erhalten Sie auch direkt beim Fachbereich Umwelt, Freiligrathstraße 420, Gebäude B im Zimmer 223 von Herrn Weber, Tel.: 16-2546.