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zurück Rechtskraft von Satzungen der Stadt Wilhelmshaven

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 21.09.2011 die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 63A – Norderneystraße / Ölhafendamm / Osttangente -, aufgestellt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, mit Begründung in der Fassung vom 25.08.2011als Satzung beschlossen.

Der o. g. Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft verlangen.

Mit der Bekanntmachung in der Wilhelmshavener Zeitung vom 17. Dezember 2011 wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63A - Norderneystraße / Ölhafendamm / Osttangente - rechtsverbindlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für durch Bebauungspläne eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

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