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zurückÖffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Stadt Wilhelmshaven
Der Oberbürgermeister
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 18.08.2010 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) den Bebauungsplan Nr.57,3. Änderung (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplan 016 (VEP016) - NEUENGRODEN - als Entwurf beschlossen.
 

Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 57/3.Änderung (vorhabenbezogen) / Vorhaben- und Erschließungsplan 016 (VEP016) – NEUENGRODEN – wurde mit Ratsbeschluss vom 16.12.2009 im beschleunigten Verfahren gemäß §13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung und mit Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§3(1) und 4(1) Baugesetzbuch eingeleitet.

Ziel und Zweck der Planung:

Der Bebauungsplan Nr. 57,3. Änderung /Vorhaben- und Erschließungsplan 016 (VEP016) - NEUENGRODEN - liegt mit Begründung im Foyer desTechnischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven

vom 06.09.2010 bis einschließlich 05.10.2010

zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Außerhalb der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 15.30 Uhr) kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, bei Herrn Theunissen, Zimmer 7/18, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2733, E-mail: ludger.theunissen@stadt.wilhelmshaven.de eingesehen werden.

Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung kann auf dieser Internetseite ab Beginn der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.


Menzel

 

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