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zurück Berufsinfo: Straßenwärterin/Straßenwärter

Straßenwärter/-innen sind bei der Stadt Wilhelmshaven im Eigenbetrieb „Technische Betriebe Wilhelmshaven“ (TBW) beschäftigt. Sie sind im Stadtgebiet tätig und für die Instandhaltung der Verkehrswege zuständig. Straßen, Wege, Plätze, aber auch Brücken werden von ihnen überprüft, gewartet, instandgehalten und ausgebessert. Daneben gehört auch z.B. die Errichtung und Kontrolle von Verkehrszeichen oder der Winterdienst zu den Aufgaben der Straßenwärter/-innen.


Struktur der Ausbildung

Die Ausbildung dauert i.d.R. drei Jahre und ist in theoretische und praktische Anteile gegliedert.

Der theoretische Unterricht findet in Blockform an der BBS Cadenberge statt. Die Abschlussprüfung wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr abgenommen.

In der Theorie stehen z.B. die Lernfelder „Erstellen eines Bauteils aus Stahlbeton“, „Instandhalten einer Pflasterfläche“, „Planen einer Straße“ oder „Absichern von Arbeits- und Gefahrstellen“ auf dem Plan.

Der Einsatz in der Praxis erfolgt im Stadtgebiet. Die Azubis lernen, Baustellen einzurichten, Maschinen und Geräte zu bedienen, Straßenbauarbeiten oder den Winterdienst durchzuführen.

Der Erwerb des Führerscheins CE ist ebenfalls Bestandteil der Ausbildung und wird von der Stadt finanziert.
 

Weitere Infos finden Sie z.B. unter www.berufenet.arbeitsagentur.de.

Von Beginn an erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung von der Stadt. Sie ist durch Tarifvertrag geregelt und beträgt ab dem 01.08.2011 mtl.

Einstellungsvoraussetzungen

Sie können grundsätzlich als Auszubildende/r für den Beruf Straßenwärter/-in eingestellt werden, wenn Sie einen Hauptschulabschluss haben. Wir erwarten ein mindestens gutes Ergebnis.

Sie sollten zudem Teamgeist haben, leistungsbereit sein, körperliche Arbeit bei Wind und Wetter mögen und keine Angst haben, sich auch mal schmutzig zu machen. Außerdem sollten Sie handwerklich geschickt, umsichtig und aufmerksam sein.

Wegen der abzulegenden Führerscheinprüfung CE ist die Führerscheintauglichkeit Voraussetzung.

Die Einstellung erfolgt darüber hinaus nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, die in einem mehrstufigen Auswahlverfahren geprüft werden.

Eine vorherige ausführliche Auseinandersetzung der Bewerberinnen und Bewerber mit dem gewählten Beruf ist für uns selbstverständlich – und sollte es bei einer solch wichtigen persönlichen Entscheidung auch für Sie sein.

Sie bekommen von uns zur Erlangung des Ausbildungsziels jede mögliche Unterstützung. Dafür erwarten wir, dass Sie sich ebenfalls mit vollem Engagement für einen erfolgreichen Abschluss einsetzen.

 

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