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Mit Verfügung vom 24.08.2009 (Az.: 502.4 RV-OL 21101-405000-2142 054/397) hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Regierungsvertretung Oldenburg, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 – SONDERBAUFLÄCHE NÖRDLICH SIEBETHSBURG - der Stadt Wilhelmshaven genehmigt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes 1973 wirksam.
Bebauungsplan Nr. 134, 1. Änderung
– WESTLICH KÄTHE - KOLLWITZ - SCHULE –
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 17.06.2009 den Bebauungsplan Nr. 134, 1. Änderung – WESTLICH KÄTHE - KOLLWITZ - SCHULE – mit Begründung (einschließlich Umweltbericht) in der Fassung vom 25.05.2009 als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 134, 1. Änderung - rechtsverbindlich.

Die o. g. Bauleitpläne einschließlich Begründungen (mit Umweltberichten) können im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, Zimmer 7.17, während der Dienststunden von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Menzel