Sie arbeiten und entscheiden weitgehend selbständig und eigenverantwortlich in Zusammenarbeit mit politischen Gremien, Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, anderen Behörden, Unternehmen u.a.
Die Einsatzbereiche sind vielfältig: vom Sachbearbeiter in der Gefahrenabwehr bis hin zur Leiterin des Fachbereiches Soziales ist alles möglich.
Struktur der Ausbildung
Die Ausbildung für diese Laufbahn heißt „Vorbereitungsdienst“, die Auszubildenden werden zu Beginn zu „Stadtinspektoranwärter/-innen“ im Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.
Der dreijährige Vorbereitungsdienst erfolgt in Form eines dualen Studiums.
Während der Praxisphasen (ca. ein Drittel des Vorbereitungsdienstes) lernen Sie verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung, anderer Behörden oder evtl. auch von Wirtschaftsunternehmen kennen. Dabei werden Sie in Publikumsbereichen, zentralen Einheiten oder bei der Klärung von Rechtsfragen eingesetzt, arbeiten an Projekten mit, nehmen an Besprechungen oder an Sitzungen politischer Gremien teil. Zusätzliche Schulungen, z.B. im EDV-Bereich, können ebenfalls Bestandteile der Praxisphasen sein.
Das Studium wird an der Kommunalen Fachhochschule für Verwaltung in Hannover absolviert. Für das Hauptstudium legen die Studierenden in Absprache mit der Stadtverwaltung einen Studienschwerpunkt fest - zwischen „juristisch“ und „wirtschaftswissenschaftlich“ kann gewählt werden. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) ab - damit wird erstmalig 2011 der bisherige Diplomabschluss abgelöst.
Die Inhalte von Grund- und Hauptstudium sind so konzipiert, dass die Absolventinnen und Absolventen je nach gewähltem Studiengang entweder über vertiefte juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse verfügen, gleichzeitig aber so umfassend ausgebildet sind, dass eine Verwendungsmöglichkeit in allen Bereichen des gehobenen Verwaltungsmanagements besteht.
Vorlesungen in Finanzwirtschaft, Psychologische und soziologische Grundlagen des Verhaltens, Privatrecht, Europarecht, Volkswirtschaftslehre uvm. stehen auf dem Plan.
Anders als bei einem sonstigen Studium erhalten Sie von Anfang an Bezüge von der Stadt Wilhelmshaven. Der Grundbetrag beträgt z.Zt. bei einem ledigen Anwärter 939,60 € brutto monatlich. So ist auch schon während des Studiums Ihr Lebensunterhalt sichergestellt. Sie können sich voll auf die Ausbildung konzentrieren, ohne wegen der laufenden Kosten einen Job ausüben zu müssen. Zusätzlich erhalten Sie z.B. Beihilfe (Übernahme von grds. 50 % Ihrer Krankheitskosten, etwa für Arztbesuche) und Reisekosten nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Studienentgelte werden zudem voll von der Stadt finanziert.
Weitere Infos finden Sie z.B. unter www.nsi-hannover.de.
Einstellungsvoraussetzungen
Sie können grds. in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2 eingestellt werden, wenn Sie
Die Einstellung erfolgt darüber hinaus nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, die in einem mehrstufigen Auswahlverfahren geprüft werden.
Wir erwarten zudem von den Bewerberinnen und Bewerbern Interesse an wirtschaftlichen und juristischen Zusammenhängen, Freude am Umgang mit Menschen, Organisationstalent und Teamfähigkeit.
Eine vorherige ausführliche Auseinandersetzung der Bewerberinnen und Bewerber mit dem gewählten Beruf ist für uns selbstverständlich – und sollte es bei einer solch wichtigen persönlichen Entscheidung auch für Sie sein.
Sie bekommen von uns zur Erlangung des Studienziels jede mögliche Unterstützung. Dafür erwarten wir, dass Sie sich ebenfalls mit vollem Engagement für einen erfolgreichen Abschluss einsetzen.
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