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Anmeldungen
Anmeldungen können grundsätzlich jederzeit erfolgen. Neue Elementarkurse und Gruppenunterrichte (ab 3 Schülern) beginnen in der Regel im März. Anmeldeschluss für die im März beginnenden Kurse ist der 31.1. eines jeden Jahres. Die Unterrichtseinteilung erfolgt jeweils nach den vorhandenen Kapazitäten. Die Anmeldefristen für die zeitlich begrenzten Kurse und Workshops finden Sie bei der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Die Anmeldungen können bei der Musikschulleitung oder bei der Verwaltung abgegeben oder dorthin gesandt werden. Ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz oder das Stattfinden eines Kurses oder Workshops besteht nicht.
Das jeweilige Anmeldeformular können Sie herunter laden, ausdrucken und ausgefüllt an die Musikschule zurück geben.
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Unterrichtsentgelte
| Elementar- und Instrumentalunterricht |
jährlich |
monatlich |
| a) |
Früherziehung für 4-Jährige (80 Min./Woche) |
282,00 € |
23,50 € |
| b) |
Musik und Bewegung / Klangstraße für 5-Jährige (70 Min./Woche) |
282,00 € |
23,50 € |
| c) |
Grundausbildung für 6- bis 8-Jährige |
282,00 € |
23,50 € |
| d) |
Gruppenunterricht mit 2 SchülerInnen, 40 Min./Woche mit 2 SchülerInnen, 50 Min./Woche mit 2 SchülerInnen, 60 Min./Woche mit 3 und 4 SchülerInnen, 50 Min./Woche ab 5 SchülerInnen, 60 Min./Woche |
je 408,00 € je 504,00 € je 612,00 € je 336,00 € je 336,00 €
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je 34,00 € je 42,00 € je 51,00 € je 28,00 € je 28,00 €
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| e) |
Eltern-Kind-Kurse/Musikgarten 45 Min./Woche 1 Erwachsene/r, 1 Kind (für jedes weitere Kind einer Familie 30 % Aufschlag, aufgerundet auf volle €) |
216,00 €
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18,00 €
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| f) |
Einzelunterricht 30 Minuten / Woche 40 Minuten / Woche |
648,00 € 804,00 €
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54,00 € 67,00 €
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| g) |
Instrumentenmiete Im Rahmen ihrer Möglichkeiten verleiht die Musikschule bei Bedarf Instrumente an ihre SchülerInnen, im Ausnahmefall auch an andere Personen. Ausgeliehen werden können folgende Instrumente: Geige, Cello, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Keyboard und Trompete. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Schulleitung. |
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8,00 € |
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Für die unter Abs.1 d) und f) genannten Angebote zahlen Erwachsene ab der Vollendung des 21. Lebensjahres einen 30 %igen Aufschlag auf das jeweilige Entgelt auf volle € auf- bzw. abgerundet und gerundet auf einen durch 12 teilbaren Betrag. Die Entgelte für Angebote aus dem Projektbereich (Workshops, Kurse) werden jeweils gesondert festgelegt und im Programmheft der Volkshochschule/Musikschule veröffentlicht.
Das monatlich zu zahlende Entgelt ist jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. |
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Ermäßigungen
a) Sind von einer Person mehrere Entgelte für die unter a)-e) genannten Unterrichte zu zahlen, so werden diese Beträge wie folgt ermäßigt:
- bei zwei Entgelten um 15 % des Gesamtentgeltes
- bei drei Entgelten um 20 % des Gesamtentgeltes
- bei vier Entgelten um 30 % des Gesamtentgeltes
- bei fünf und mehr Entgelten um 40 % des Gesamtentgeltes
Das für die Eltern-Kind-Kurse von einer Familie zu entrichtende Entgelt gilt unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Angehörigen der Familie als ein Entgelt.
b) Für die unter a)-e) genannten Unterrichte wird auf Antrag eine Ermäßigung von 75 % gewährt, wenn
- der Teilnehmer Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhält, oder
- das Einkommen der Haushaltsgemeinschaft einen nach den Maßstäben des SGB II berechneten Bedarf unterschreitet.
c) Die Entgelte mit Ausnahme der Entgelte für Einzelunterricht und Instrumentenmiete ermäßigen sich für
- Insassen der Justizvollzugsanstalt
- Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende mit Freizeitpass oder Dienstausweis um 50 % des Unterrichtsentgeltes.
Die Ermäßigungen nach Abs. b) und c) werden jeweils für ein Schuljahr gewährt.
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Anmeldebestätigungen für Kurse und Workshops
Der Kurs findet nur statt, wenn die festgelegte Mindesteilnehmerzahl erfüllt ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes bei Fernbleiben vom Unterricht, auch anteilig, besteht nicht. Eine Benachrichtigung erfolgt nur dann, wenn der Kurstermin noch nicht feststeht, wenn der Kurs nicht stattfindet oder bereits belegt sein sollte. Wenn Sie keine Nachricht bekommen, haben Sie den gewünschten Platz erhalten.
Sie erhalten von uns eine Rechnung über die Kursgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst, wenn Sie die Rechnung erhalten haben, und geben Sie bitte das Kassenzeichen an. Bargeld und Schecks können wir nicht entgegennehmen.
Sonstige Anmeldebestätigungen
Wenn Sie einen Unterrichtsplatz bekommen haben (Elementarbereich oder Instrumentalunterricht), bekommen Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Außerdem erhalten Sie von uns eine Rechnung über das monatlich zu zahlende Entgelt. Bitte überweisen Sie den Betrag erst, wenn Sie die Rechnung erhalten haben, und geben Sie bitte das Kassenzeichen an. Bargeld und Schecks können wir nicht entgegennehmen.
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Kündigung
Die Kündigung des Unterrichtes ist jeweils zum Ende der Monate Februar und August möglich. Sie muss jeweils einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich eingereicht werden. In begründeten Einzelfällen sind mit Zustimmung der Schulleitung zwischenzeitliche Kündigungen möglich. Abmeldungen bei den Lehrkräften haben keine Gültigkeit. Eine zwischenzeitliche Kündigung zeitlich begrenzter Kurse und Workshops ist nicht möglich.
Hinweis
Änderungen der Entgeltordnung sind vorbehalten und richten sich nach den Beschlüssen der politischen Gremien. Erlasse aus sozialen Gründen können bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden (nicht für Einzelunterricht); weitere Auskünfte hierzu erteilt die Musikschulverwaltung.
Die Entgelte für aktuelle Kurse und Workshops sind gesondert festgelegt.
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