Internetportal der Stadt Wilhelmshaven, Dienstag, 27. Dezember 2011
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Ehrenamtscard
Für das Ehrenamt

Die Stadt Wilhelmshaven hat das vielfältige ehrenamtliche Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger in zahlreichen Vereinen, Verbänden, Organisationen und Einrichtungen stets anerkannt und gewürdigt. Als sichtbaren Dank für den uneigennützigen Einsatz und als Anreiz für die Zukunft möchte sie allen ehrenamtlich Tätigen die EhrenamtsCard zur Verfügung stellen.

Die EhrenamtsCard bietet, Dank der Unterstützung zahlreicher Sponsoren, attraktive Vergünstigungen in den unterschiedlichsten Einrichtungen.

Die EhrenamtsCard  

  • gilt für zwei Jahre (in Verbindung mit dem Personalausweis)
  • ist nicht übertragbar
  • wird von der Stadt Wilhelmshaven (Fachbereich Bildung, Kultur und Sport, Tel. 16-1281) in Zusammenarbeit mit bzw. auf Vorschlag der jeweils unmittelbar verantwortlichen Organisationen und/oder Dienststellen ausgegeben.

Wer bekommt die EhrenamtsCard?

Die EhrenamtsCard erhält jeder Wilhelmshavener, jede Wilhelmshavenerin, die seit mindestens einem Jahr ehrenamtlich und/oder freiwillig tätig ist in Vereinen oder Organisationen auf sozialem, sportlichem, kulturellem, ökologischem oder politischem Gebiet.

  • in Vorständen, als Übungs- oder Organisationsleiter, Ausbilder oder Erzieher auf den o.g. Gebieten
  • für eine Freiwilligenagentur
  • in der Hilfestellung oder Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen oder in der häuslichen Betreuung Hilfsbedürftiger
  • als Rettungssanitäter, Notfallseelsorger o.ä.
  • in der freiwilligen Feuerwehr oder in den Hilfsorganisationen
  • in der außerschulischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen
  • in der Betreuung von Einzelpersonen, Familien, Familiengruppen, Gruppen von Alleinerziehenden
  • in der Elternarbeit (Schule und Kindergarten)
  • in der Betreuung von Ausländern, Aussiedlern und Asylbewerbern
  • in der Betreuung von Kriminalitätsopfern und Inhaftierten
  • in der Umwelterziehung und -beobachtung, in der Landschaftspflege (Schutzgebiete und besonders geschützte Biotope)

und dafür nicht mehr als EUR 50,– / Monat oder EUR 600,– / Jahr als Aufwandsentschädigung erhält. Diese Regelung gilt auch für Wilhelmshavener Bürgerinnen und Bürger in stadtübergreifenden Organisationen sowie für Nicht-Wilhelmshavener in überwiegend lokal tätigen Organisationen.

Vorteile und Vergünstigungen

Der Inhaber der EhrenamtsCard kann folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:

  • städtischer Busverkehr: Ermäßigung auf den Einzelfahrschein
  • Nautimo: 10 % Erm. auf Eintrittspreise im 3-Std.-Bereich
  • Freibad Nord: 10 % Erm. auf Tages-Eintrittspreis 
  • Landesbühne / Stadttheater: 20 % Ermäßigung  auf Einzeltickets (nicht Konzerte u. Gastspiele), 10 % Erm. auf das „six-pack“
  • „Theater am Meer“: 20 % Ermäßigung  auf Einzelticket
  • Volkshochschule: 25 % Ermäßigung  auf Kursgebühr (Regelkurse, nicht Langzeitkurse & Exkursionen)
  • Musikschule: 25 % Ermäßigung  für „Schnupperkurse“
  • Stadtbücherei: 50 % Ermäßigung  für Jahreslesekarte
  • KINOPLEX.de: kostenloses Logen-Update (Mo. - Do., nicht an Feiertagen)
  • InfoBox JadeWeserPort: 20 % Erm. auf Einzeleintritt
  • Das Wattenmeerhaus: ein Ticket pro Jahr
  • Marinemuseum: ein Ticket pro Jahr
  • Nordseewelten: Erm. auf den Einzeleintritt 
  • Küstenmuseum: ein Ticket pro Jahr
  • Kunsthalle: 50 % Ermäßigung  auf den Eintrittspreis
  • Aquarium: 25 % auf Erwachseneneintrittspreis
  • Bullermeck-Spielscheune Hooksiel: 25 % auf Erwachseneneintrittspreis
  • WEB: 25 % Erm. auf den Pauschalbetrag einer Kleinmengenanlieferung pro Monat
  • Sport Alter: 10 % Erm. auf den Einkauf
  • Burger King: 10 % Erm. auf die Bestellung
  • Buchhandlung Prien: 10 % Erm. auf Büroartikel, Schreibwaren, Schul- und Geschenkartikel (außer Schulbücher)
  • Augenärzte im RNK: Gutschein über 20 EUR in Verbindung mit einer Plus- oder Premiumvorsorge
  • Zweiräder und Mehr: ein kostenloser Fahrradcheck

und erhält (auf Wunsch) eine von der Stadt Wilhelmshaven ausgestellte Bestätigung seines ehrenamtlichen Engagements für das Zeugnis oder die Bewerbung, auch für längere Zeiträume als ein Jahr zurückliegend.


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Letzte Änderung: 05.01.2011