Bodenschutz und Altlasten
Die untere Bodenschutzbehörde ist zuständig für Altlasten und Bodenschutz. Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung und behördliche Überwachung von Altlasten und konaminierten Standorten stellt das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) mit der Bundes-Bodenschutzverordnung dar.
Zweck der Gesetzgebung ist es nachhaltig die Funktion des Boden zu sichern oder wiederherzustellen. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren und Altlasten, sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen, sind zu sanieren oder zu sichern. Die Gesetze beziehen sich auf die Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmewerte der Bundes-Bodenschutzverordnung, somit stellt dieses das Instrument zur Untersuchung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen dar. Beurteilungen erfolgen immer bezogen auf die jeweilige Nutzung unter Berücksichtigung sämtlicher Standorteigenschaften und Schutzgüter (Mensch, Tier, Pflanzen, Boden und Grundwasser).

Auf Grund der ehemals vorhandenen Rüstungsindustrie in Wilhelmshaven gibt es eine große Anzahl von Flächen, auf denen mit erhöhten Bodenbelastungen durch Schadstoffe gerechnet werden muss.
Auskünfte über Kampfmittel/Kampfmittelfreigabe, z. B. für Ihr Bauvorhaben, erhalten Sie beim KBD Hannover, Zentrale Polizeidirektion Hannover, Dezernat 23, Marienstraße 34, 30171 Hannover oder Postfach 203, 30002 Hannover.
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Altlastenkataster
Die untere Bodenschutzbehörde führt über diese Flächen ein Altlastenkataster, in welchem bekannte Altlasten und altlastenverdächtige Flächen erfasst sind bzw. werden. Derzeit sind ungefähr 600 Flächen und Teilflächen bekannt, auf denen möglicherweise oder nachweislich mit Umwelt gefährdenden Stoffen umgegangen wurde und/oder Umwelt gefährdende Stoffe abgelagert wurden. Das Altlastenkataster dient der unteren Bodenschutzbehörde als Grundlage für Beratungen bei Grundstücksgeschäften, Bauvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung.
Informationen sowie Untersuchungsberichte können jedoch nur mit Eigentumsnachweis oder unter Vorlage einer Bescheinigung des aktuellen Grundstückseigentümers und einem Lageplan von dem Grundstück, z. B. an Bauherrn oder Grundstückskäufer, erteilt werden. Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig.
Ansprechpartner hierfür sind:
Herr Scholze
- Telefon: 0 44 21/16-25 57
mobil: 0176/61 29 78 02
Telefax: 0 44 21/16-25 44
PC an Fax: 0 44 21/16-41 25 57
e-Mail: rudolf.scholze@stadt.wilhelmshaven.de
Gebäude B, Raum 130 (EG)
Herr Brandt
Telefon: 0 44 21/16-25 54
mobil: 0176/61 29 78 02
Telefax: 0 44 21/16-25 44
Fax an PC: 0 44 21/16-41 25 54
e-Mail: technischer_umweltschutz@stadt.wilhelmshaven.de
Gebäude B, Raum 136 (EG)
Zu den Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde gehört auch die Überwachung der gutachterlichen Tätigkeiten, wie historische Analyse, Ermittlung und Bewertung von Bodenbelastungen, Sanierung oder Sicherung von Bodenbelastungen mit oder ohne Sanierungsplan.
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Abfall
Die untere Abfallbehörde ist für das Schwerpunktthema Abfall zuständig. Hier erhalten Sie Auskunft über:
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Abfallablagerungen und "wilde Müllkippen"
Trotz eines vielseitigen Entsorgungsangebotes kommt es immer wieder zu "wilden" Müllablagerungen im Stadtgebiet.

Das Wegwerfen von Abfällen auf Straßen, Plätzen oder in der Natur ist kein Kavaliersdelikt!!
Die "wilde Entsorgung" von Zeitungen, Flyern, Zigarettenkippen, Hausmüll, aber auch von größeren Gegenständen wie Autoreifen, Haushaltsgeräten etc. führt zu einer Verunstaltung der Landschaft.
Nicht selten beinhalten die wilden Müllkippen auch Umwelt
gefährdende Stoffe wie Altöl, Asbest etc. so dass die Allgemeinheit, insbesondere spielende Kinder, aber auch die Schutzgüter Wasser und Boden gefährdet sind.
Das Entsorgen von Müll jeglicher Art an Straßen, Waldrändern, Wegen etc. ist verboten und kann mit Bußgeldern oder im Rahmen eines Strafverfahrens geahndet werden.
Für Hinweise auf "wilde Müllkippen" und ggf. auch auf die Verursacher ist der Fachbereich Umwelt dankbar und nimmt diese unter der Rufnummer 04421-16-25 48 ("Mülltelefon") oder gerne auch als E-Mail unter der Adresse whv.sauber@stadt.wilhelmshaven.de entgegen.
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- Entsorgung pflanzlicher Abfälle
Durch den Widerruf der "Allgemeinverfügung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle der Stadt Wilhelmshaven" im September 2009 entfallen die sogenannten "Brenntage".
Im Rahmen der Brauchtumspflege dürfen insbesondere Osterfeuer unter Beachtung bestimmter Regeln abgebrannt werden. Sie sind jedoch kein Ersatz für die Brenntage. Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung, dort werden auch schriftliche Anmeldungen entgegengenommen.
- Für die Entsorgung pflanzlicher Abfälle kann zum Beispiel die Biotonne bzw. den Saisonbehälter verwendet werden. Weitere Möglichkeiten sind die Entsorgung bei dem Entsorgungszentrum Wilhelmshaven oder über den Erwerb sogenannter Laubsäcke bei den Technischen Betrieben Wilhelmshaven.
Ansprechpartner ist:
Herr Müller Telefon: 0 44 21 /16-25 46
Telefax: 0 44 21/16-25 44
Fax an PC: 0 44 21/16-41 25 46
e-Mail: torben.mueller@stadt.wilhelmshaven.de
Gebäude B, Raum 223 (1. OG)
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Altautos und Altautoentsorgung
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen müssen Altfahrzeuge Umwelt gerecht entsorgt werden. Das bedeutet, ein Altfahrzeug, dass verwertet werden soll, muss einer zugelassenen Annahmestelle oder Rücknahmestelle überlassen werden.
Gesetzliche Grundlage ist die Altfahrzeugverordnung. Danach sind Kraftfahrzeughersteller verpflichtet, alle nach dem 01.07.2002 zugelassenen Fahrzeuge unentgeltlich zurückzunehmen, wennn sie in den Anwendungsbereich der Altfahrzeugverordnung fallen. Seit Januar 2007 gilt diese Verpflichtung auch für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.07.2002 zugelassen wurden.
Ordnungswidrig abgestellte Altfahrzeuge können auf Kosten des letzten Besitzers durch die Behörde entsorgt werden, vor allem wenn von dem Fahrzeug eine Gefahr ausgeht.
Ansprechpartner ist:
Herr Hänsel Telefon: 0 44 21 /16-25 58
mobil: 0176/61 29 78 05
Telefax: 0 44 21/16-25 44
Fax an PC: 0 44 21/16-41 25 58
e-Mail: frank.haensel@stadt.wilhelmshaven.de
Gebäude B, Raum 131 (EG)
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Gewerbeabfallüberwachung
Die untere Abfallbehörde überwacht die geordnete Entsorgung von betrieblichen Abfällen. Die in den Betrieben anfallenden Abfälle können auf Grund ihrer Menge und/oder ihres Schadstoffgehaltes in der Regel nicht als Hausmüll entsorgt werden. An die Entsorgung dieser Abfälle werden besondere Anforderungen gestellt.
Ansprechpartner ist:
Herr Hänsel Telefon: 0 44 21 /16-25 58
mobil: 0176/61 29 78 05
Telefax: 0 44 21/16-25 44
Fax an PC: 0 44 21/16-41 25 58
e-Mail: frank.haensel@stadt.wilhelmshaven.de
Gebäude B, Raum 131 (EG)
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