Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes werden Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen gewährt. Der Leistungsumfang umfaßt z. B. die Gewährung von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Erholungsfürsorge etc.