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Es gibt in Deutschland 299 Wahlkreise. Da
in jedem Wahlkreis andere Personen kandidieren, gibt es folglich 299 ver-schiedene
Stimmzettel. Rechts ist der Stimmzettel für den Wahlkreis
27 abgebildet.
Jeder Kreiswahlleiter ist für den Druck
"seines" Stimmzettels zuständig. Eine Wilhelmshavener Druckerei stellte
insg. 236.500 Stimmzettel auf Recycling-Papier (90 g/qm) her.
Für die Gestaltung des Stimmzettels gab es
vom Landeswahlleiter genaue Anwei-sungen:
a) Abstand Papierrand oben bis zur
oberen Begrenzungslinie
des ersten
Wahlvorschlages: 100 mm
b) Abstand Papierrand oben bis zum
Mittelpunkt des Kreises
des ersten
Wahlvorschlages: 110 mm
c) Abstand zwischen den Kreismittel-
punkten (senkrecht) =
zugleich
Höhe des Feldes eines
Wahlvor-
schlages: 20 mm
d) Abstand Papierrand rechts/links bis
zum Mittelpunkt der
Kreise: 95,8 mm
e) Abstand Kreismittelpunkt links bis
zum Kreismittelp.
rechts: 18,4 mm
f) Durchmesser der Kreise: 10 mm
g) Durchmesser des Loches in der
rechte oberen Ecke: 5
mm
h) Mittelpunkt dieses Loches je 10 mm
vom oberen und vom
rechten Papier-
rand entfernt.
Der Sinn dieser Regelungen besteht darin,
dass blinde und sehbehinderte Wähler/ innen den Stimmzettel passgenau in
eine Wahlschablone einlegen können und so die gewünschte Partei wählen
können. |