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Mit der Erststimme wählen Sie für den
Bundestagswahlkreis 27 eine Person direkt in den Deutschen Bundestag.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative
Mehrheitswahl). Alle anderen Erststimmen werden dann nicht mehr
berücksichtigt.
Da Deutschland in 299 Wahlkreise
eingeteilt ist, werden somit 299 der 598 Sitze im Deutschen Bundestag
direkt besetzt - und zwar garantiert, selbst wenn die Partei
aufgrund der Zweitstimmen nicht in gleicher Anzahl Sitze erhält. Der
Deutsche Bundestag vergrößert sich dann um diese "Überhang-mandate".
Auf die Auswahl des Kandidaten für die
jeweilige Partei hat die Wählerschaft keinen Einfluss. Vielmehr wird der
Kandidat in einer Versammlung von den im Wahlkreis wohnhaften
Mitgliedern dieser Partei in geheimer Abstimmung gewählt. Um den
Grundsatz der Geheimhaltung zu erhalten, müssen folglich an dieser
Abstimmung mindestens drei Mitglieder teilnehmen. |