.

Start

Recht

Gebiet

Ergebnis

Service

Archiv

Inhalt

.

Gesetze

Bekanntm.

Organe
.

Wahlorgane

.

Laut dem Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes wird die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (erstens) vom Volk in Wahlen und (zweitens) durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wahlen werden folglich vom Volk selbst organisiert.

Es muss somit  - neben der Verwaltung -   Stellen geben, die unabhängig und weisungsfrei die Wahl vorbereiten und durchführen. Daher werden Wahlorgane gebildet, die völlig neutral sind und eigene Zuständigkeiten haben.  

.

Der Niedersächs. Landeswahlleiter
Der Niedersächsische Landeswahlleiter und sein Stellvertreter sind vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport auf unbestimmte Zeit berufen worden. Seit Ende 2008 nimmt Volker Homuth diese Aufgabe wahr. 
Der Landeswahlleiter organisiert als eine Behörde des Landes alle politischen Wahlen, die im Land Niedersachsen stattfinden. Er überwacht und vereinheitlicht durch Regelungen den Ablauf der Vorbereitungen auf Wahlkreisebene, überprüft die Parteien auf Zulassung und stellt letztlich das Wahlergebnis auf Landesebene fest.

Volker Homuth

Landeswahlleiter

Volker Homuth

.

Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 27

Für die Bundestagswahl hat der Niedersächs. Landeswahlleiter am 25. August 2008 den Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshaven, Eberhard Menzel, als Kreiswahlleiter und den städtischen Leiter der Dienststelle Statistik/Wahlen, Rudolf Perkams, als stellvertretenden Kreiswahlleiter berufen. Die Namen und Daten aller Wahlleiter wurden im Niedersächs. Ministerialblatt veröffentlicht.


Die Kreiswahlleitung ist eine eigenständige Behörde. Da sie jedoch über kein eigenes Personal verfügt, sind ihre Aufgaben der Dienststelle Statistik/Wahlen der Stadtverwaltung Wilhelmshaven übertragen worden. Sorgfältig wird dort auf die in den Wahlbestimmungen genannten Zuständigkeiten geachtet. So sorgt zum Beispiel der Kreiswahlleiter für den Druck der Stimmzettel; die Bildung der Wahlvorstände in den Wahllokalen ist dagegen eine Angelegenheit der örtlichen Verwaltung.

 

Diese Unterscheidung in den Zuständigkeiten hat den praktischen Hintergrund, dass  - "wer die Musik bestellt"  -  auch die jeweiligen Rechnungen bezahlen muss.

Eberhard Menzel

Kreiswahlleiter

Eberhard Menzel

 

Rudolf Perkams

Stellvertr. Kreiswahlleiter

Rudolf Perkams

.

Kreiswahlausschuss

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter (als Vorsitzenden) und sechs weiteren Mitgliedern, die der Kreiswahlleiter aufgrund namentlicher Vorschläge mehrerer Parteien berufen hatte.

Die Zusammensetzung erfahren Sie durch Klick auf die rechte Grafik. 
Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses müssen unabhängig und neutral ihre Beschlüsse fassen und das Wahlgeheimnis wahren. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Kreiswahlausschuss ist zuständig für die Zulassung der Kreiswahl-vorschläge (Erststimme) und für die Feststellung des amtlichen End-ergebnisses. Alle Sitzungen sind öffentlich.

Zusammensetzung Kreiswahlausschuss

.

Wahlvorstände

Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der bis zu 9 Mitglieder umfassen kann: Wahlvorsteher, stellvertr. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, vier Beisitzer/innen.
Die Berufung der Mitglieder wurde von der jeweiligen Stadt-/Gemeindeverwaltung vorgenommen. Jeder Wahlberechtigte kann zu der Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet werden, jedoch werden vorrangig  Personen eingesetzt, die sich freiwillig bewerben. Die Bildung der Wahlvorstände ist in der Regel bereits mehrere Wochen vor der Wahl abgeschlossen. Wer sich für das Wahlehrenamt interessiert, sollte sich trotzdem bei der unten stehenden Adresse bewerben, um eventuell bei Personalausfall eingesetzt zu werden.

Für die Berufung der Mitglieder von Briefwahlvorständen war der Kreis-wahlleiter zuständig.

Die Stadt Wilhelmshaven gab für ihre berufenen Wahlhelfer eine Broschüre mit Informationen über das Wahlehrenamt heraus (... klicken Sie auf das rechte Bild).

Wahlhelfer-Broschüre