|
Laut dem Artikel 20 Abs. 2 des
Grundgesetzes wird die vom Volk ausgehende Staatsgewalt (erstens) vom
Volk in Wahlen und (zweitens) durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wahlen werden
folglich vom Volk selbst organisiert.
Es muss somit - neben der Verwaltung
- Stellen geben, die unabhängig und weisungsfrei die Wahl
vorbereiten und durchführen. Daher werden Wahlorgane gebildet, die
völlig neutral sind und eigene Zuständigkeiten haben. |
|
Der Niedersächs.
Landeswahlleiter
Der Niedersächsische Landeswahlleiter und sein Stellvertreter sind vom
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport auf unbestimmte Zeit
berufen worden. Seit Ende 2008 nimmt Volker Homuth diese Aufgabe wahr.
Der Landeswahlleiter organisiert als eine Behörde des Landes alle
politischen Wahlen, die im Land Niedersachsen stattfinden. Er überwacht
und vereinheitlicht durch Regelungen den Ablauf der Vorbereitungen auf
Wahlkreisebene, überprüft die Parteien auf Zulassung und stellt
letztlich das Wahlergebnis auf Landesebene fest. |

Landeswahlleiter
Volker Homuth |
|
Kreiswahlleiter für den
Bundestagswahlkreis 27
Für die Bundestagswahl hat der Niedersächs.
Landeswahlleiter am 25. August 2008 den Oberbürgermeister der Stadt
Wilhelmshaven, Eberhard Menzel, als
Kreiswahlleiter und den städtischen Leiter der Dienststelle Statistik/Wahlen, Rudolf Perkams, als stellvertretenden
Kreiswahlleiter berufen. Die Namen und Daten
aller Wahlleiter wurden im Niedersächs. Ministerialblatt veröffentlicht.
Die Kreiswahlleitung ist eine eigenständige Behörde. Da sie jedoch über
kein eigenes Personal verfügt, sind ihre Aufgaben der Dienststelle
Statistik/Wahlen der Stadtverwaltung Wilhelmshaven übertragen worden. Sorgfältig wird dort auf die in den
Wahlbestimmungen genannten Zuständigkeiten geachtet. So sorgt zum Beispiel
der Kreiswahlleiter für den Druck der Stimmzettel; die Bildung
der Wahlvorstände in den Wahllokalen ist dagegen eine Angelegenheit der
örtlichen Verwaltung.
Diese Unterscheidung in den
Zuständigkeiten hat den praktischen Hintergrund, dass - "wer die
Musik bestellt" - auch die jeweiligen Rechnungen bezahlen
muss. |

Kreiswahlleiter
Eberhard Menzel

Stellvertr. Kreiswahlleiter
Rudolf Perkams |
|
Kreiswahlausschuss
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem
Kreiswahlleiter (als Vorsitzenden) und sechs weiteren Mitgliedern, die
der Kreiswahlleiter aufgrund namentlicher Vorschläge mehrerer Parteien
berufen hatte.
Die Zusammensetzung erfahren Sie durch
Klick auf die rechte Grafik.
Die Mitglieder des Kreiswahlausschusses müssen unabhängig und neutral
ihre Beschlüsse fassen und das Wahlgeheimnis wahren. Beschlüsse werden
mit Stimmenmehrheit gefasst; bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Kreiswahlausschuss ist zuständig für die Zulassung der
Kreiswahl-vorschläge (Erststimme) und für die Feststellung
des amtlichen End-ergebnisses. Alle Sitzungen sind öffentlich. |
 |
|
Wahlvorstände
Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet, der
bis zu 9 Mitglieder umfassen kann: Wahlvorsteher, stellvertr.
Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, vier Beisitzer/innen.
Die Berufung der Mitglieder wurde von der jeweiligen
Stadt-/Gemeindeverwaltung
vorgenommen. Jeder Wahlberechtigte kann zu der Übernahme eines
Wahlehrenamtes verpflichtet werden, jedoch werden vorrangig
Personen eingesetzt, die sich freiwillig bewerben. Die Bildung der
Wahlvorstände ist in der Regel bereits mehrere Wochen vor der Wahl abgeschlossen. Wer sich für das
Wahlehrenamt interessiert, sollte sich trotzdem bei der unten stehenden
Adresse bewerben, um eventuell bei Personalausfall eingesetzt zu werden.
Für die Berufung der Mitglieder von
Briefwahlvorständen war der Kreis-wahlleiter zuständig.
Die Stadt Wilhelmshaven gab für ihre berufenen Wahlhelfer
eine Broschüre mit Informationen über das Wahlehrenamt heraus (...
klicken Sie auf das rechte Bild). |
 |