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Gesetzliche
Bestimmungen |
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Es gibt praktisch keine Wahl, die nicht
Veränderungen in den Wahlbestimmungen unterliegt. Erfahrene
Wahlpraktiker haben daher ihre liebe Not, bei den vielen Veränderungen,
die sich zudem von Wahlart zu Wahlart unterscheiden, den Überblick zu
behalten.
Praktisch: Im Gegensatz zu den allgemein
im Internet veröffentlichten Gesetzestexten enthalten die hier
aufgeführten Texte des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung
in Rotdruck die Änderungen seit der
letzten Bundestagswahl. So können die Neuerungen schnell erkannt werden.
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Bundeswahlgesetz (BWG)
Das Gesetz vom 23.7.1993 wurde zuletzt am 17. März 2008 geändert. So
gibt es eine neue "Formel" für die Sitzverteilung im Bundestag (nicht
mehr Verfahren nach Hare-Niemeyer, sondern nunmehr nach Schepers/Saint
Laguë). |
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Bundeswahlordnung (BWO)
In einer Wahlordnung wird festgelegt, wie die Vorschriften des
Wahlgesetzes auszulegen sind. Die BWO vom 19.4.2002 wurde zuletzt am
3.12.2008 geändert. Neu ist zum Beispiel, dass Anträge auf Briefwahl
nicht mehr begründet werden brauchen. |
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Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Dieses Gesetz ermöglicht es, in repräsentativ ausgesuchten Wahlbezirken
und Briefwahlbezirken Stimmzettel mit 10 verschiedenen Kennbuchstaben
auszugeben (Unterteilung nach Altersgruppen und Geschlecht). Das
Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt. |
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Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)
Das Wahlprüfungsgesetz wurde zuletzt am 6. Juni 2008 geändert. In erster
Linie regelt dieses Gesetz das Verfahren bei einem Wahleinspruch. (Noch)
Nicht gesetzlich geregelt ist das materielle Wahlprüfungsrecht (Arten
von Wahlfehler und Folgerungen daraus). |
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Strafgesetzbuch - Auszug (StGB)
In diesem Auszug sind nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches
aufgeführt, die sich mit der Wahl beschäftigen (Regelungen zum Verlust
der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten, sowie
Straftaten wie zum Beispiel Wahlfälschung). |
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