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Gesetzliche Bestimmungen

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Es gibt praktisch keine Wahl, die nicht Veränderungen in den Wahlbestimmungen unterliegt. Erfahrene Wahlpraktiker haben daher ihre liebe Not, bei den vielen Veränderungen, die sich zudem von Wahlart zu Wahlart unterscheiden, den Überblick zu behalten.

Praktisch: Im Gegensatz zu den allgemein im Internet veröffentlichten Gesetzestexten enthalten die hier aufgeführten Texte des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung in Rotdruck die Änderungen seit der letzten Bundestagswahl. So können die Neuerungen schnell erkannt werden.

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Bundeswahlgesetz (BWG)
Das Gesetz vom 23.7.1993 wurde zuletzt am 17. März 2008 geändert. So gibt es eine neue "Formel" für die Sitzverteilung im Bundestag (nicht mehr Verfahren nach Hare-Niemeyer, sondern nunmehr nach Schepers/Saint Laguë).

BWG

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Bundeswahlordnung (BWO)
In einer Wahlordnung wird festgelegt, wie die Vorschriften des Wahlgesetzes auszulegen sind. Die BWO vom 19.4.2002 wurde zuletzt am 3.12.2008 geändert. Neu ist zum Beispiel, dass Anträge auf Briefwahl nicht mehr begründet werden brauchen.

BWO

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Wahlstatistikgesetz (WStatG)
Dieses Gesetz ermöglicht es, in repräsentativ ausgesuchten Wahlbezirken und Briefwahlbezirken Stimmzettel mit 10 verschiedenen Kennbuchstaben auszugeben (Unterteilung nach Altersgruppen und Geschlecht). Das Wahlgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt.

WStatG

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Wahlprüfungsgesetz (WPrüfG)
Das Wahlprüfungsgesetz wurde zuletzt am 6. Juni 2008 geändert. In erster Linie regelt dieses Gesetz das Verfahren bei einem Wahleinspruch. (Noch) Nicht gesetzlich geregelt ist das materielle Wahlprüfungsrecht (Arten von Wahlfehler und Folgerungen daraus).

WPrüfG

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Strafgesetzbuch - Auszug (StGB)
In diesem Auszug sind nur die Bestimmungen des Strafgesetzbuches aufgeführt, die sich mit der Wahl beschäftigen (Regelungen zum Verlust der Wählbarkeit und des Stimmrechts infolge begangener Straftaten, sowie Straftaten wie zum Beispiel Wahlfälschung).

StGB