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Bekanntmachungen

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Amtliche Bekanntmachungen dienen dazu, örtliche Regelungen für die Abwicklung der Wahl zu erläutern und insbesondere auf Fristen für bestimmte Maßnahmen hinzuweisen (... denn nur wenige Bürgerinnen und Bürger dürften mit den Wahlbestimmungen vertraut sein!).

Die Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 27 erschienen in den Tageszeitungen "Wilhelmshavener Zeitung", "Anzeiger für das Harlinger Land", "Jeversches Wochenblatt" und "Nordwest-Zeitung (Ausgaben Friesland und Gemeinnützige). Die Bekanntmachungen der Stadt bzw. Gemeinde wurden entsprechend ihren jeweiligen Hauptsatzungen ortsüblich vorgenommen  -  in Wilhelmshaven zum Beispiel in der "Wilhelmshavener Zeitung".  

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Bekanntmachung am 25. Mai 2009
Damit der Wähler tatsächlich eine "Auswahl" hat, müssen Wahlvorschläge vorliegen. Daher fordert der Kreiswahlleiter die Parteien, aber auch Einzelbewerber, dazu auf, bis Donnerstag, 23. Juli 2009, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge mit den erforderlichen Anlagen einzureichen.

25.5.2009

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Bekanntmachung am 31. Juli 2009
Die vom Kreiswahlausschuss an diesem Tag zugelassenen Kreiswahl-vorschläge wurden in den darauf folgenden Tagen in den oben genannten Tageszeitungen veröffentlicht. In dieser Bekanntmachung werden auch die Geburtsjahre der Bewerber/innen genannt.

31.7.2009

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Bekanntmachung am 29. August 2009
Diese Bekanntmachung informiert über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis  -  aber nur zur eigenen Person.

Ferner wird erläutert, wie eine im Wählerverzeichnis eingetragene Person einen Wahlschein für die Briefwahl erhalten kann.

Außerdem wird erläutert, wann und wie eine nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Person zu ihrem Wahlrecht kommt.

29.8.2009

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Bekanntmachung am 19. September 2009
Diese Wahlbekanntmachung erläutert in erster Linie die Prozedur am Wahltag. Sie hängt  - als Plakat -   auch in den Wahlräumen aus. 

Ferner wird noch einmal das Briefwahlverfahren beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, welche Wahlbezirke in die Repräsentativstatistik einbezogen wird. Zuletzt werden die Strafbestimmungen im Zusammen-hang mit der Wahl genannt.

19.9.2009

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Bekanntmachung am 19. September 2009
Während die vorstehend genannten Bekanntmachungen von der Gemeinde herausgegeben werden müssen, ist für diese Bekanntmachung der Kreiswahlleiter zuständig.

Es wird der Ort und Zeit der Auswertung der Wahlbriefe genannt. So kön-nen Zuschauer mitverfolgen, dass auch bei der Briefwahl das Wahl-geheimnis gewährleistet ist.

19.9.2009