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Bekanntmachungen |
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Amtliche Bekanntmachungen dienen dazu,
örtliche Regelungen für die Abwicklung der Wahl zu erläutern und
insbesondere auf Fristen für bestimmte Maßnahmen hinzuweisen (... denn
nur wenige Bürgerinnen und Bürger dürften mit den Wahlbestimmungen
vertraut sein!).
Die Bekanntmachungen des Kreiswahlleiters
für den Bundestagswahlkreis 27 erschienen in den Tageszeitungen
"Wilhelmshavener Zeitung", "Anzeiger für das Harlinger Land",
"Jeversches Wochenblatt" und "Nordwest-Zeitung (Ausgaben Friesland und
Gemeinnützige). Die Bekanntmachungen der Stadt bzw. Gemeinde wurden
entsprechend ihren jeweiligen Hauptsatzungen ortsüblich vorgenommen
- in Wilhelmshaven zum Beispiel in der "Wilhelmshavener Zeitung".
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Bekanntmachung am 25. Mai 2009
Damit der Wähler tatsächlich eine "Auswahl" hat, müssen Wahlvorschläge
vorliegen. Daher fordert der Kreiswahlleiter die Parteien, aber auch
Einzelbewerber, dazu auf, bis Donnerstag, 23. Juli 2009, 18.00 Uhr,
Wahlvorschläge mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. |
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Bekanntmachung am 31. Juli 2009
Die vom Kreiswahlausschuss an diesem Tag zugelassenen
Kreiswahl-vorschläge wurden in den darauf folgenden Tagen in den oben
genannten Tageszeitungen veröffentlicht. In dieser Bekanntmachung werden
auch die Geburtsjahre der Bewerber/innen genannt. |
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Bekanntmachung am
29. August 2009
Diese Bekanntmachung informiert über das Recht zur Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis - aber nur zur eigenen Person.
Ferner wird erläutert, wie eine im
Wählerverzeichnis eingetragene Person einen Wahlschein für die Briefwahl
erhalten kann.
Außerdem wird erläutert, wann und wie eine
nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Person zu ihrem Wahlrecht kommt.
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Bekanntmachung am
19. September 2009
Diese Wahlbekanntmachung erläutert in erster Linie die Prozedur am
Wahltag. Sie hängt - als Plakat - auch in den
Wahlräumen aus.
Ferner wird noch einmal das
Briefwahlverfahren beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, welche
Wahlbezirke in die Repräsentativstatistik einbezogen wird. Zuletzt werden
die Strafbestimmungen im Zusammen-hang mit der Wahl genannt. |
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Bekanntmachung am
19. September 2009
Während die vorstehend genannten Bekanntmachungen von der Gemeinde
herausgegeben werden müssen, ist für diese Bekanntmachung der
Kreiswahlleiter zuständig.
Es wird der Ort und Zeit der Auswertung
der Wahlbriefe genannt. So kön-nen Zuschauer mitverfolgen, dass auch bei
der Briefwahl das Wahl-geheimnis gewährleistet ist. |
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