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Für jeden Wahlbezirk hat die
Stadt-/Gemeindeverwaltung einen Wahlraum zu bestimmen (umgangssprachlich
auch Wahllokal genannt - wobei manche Wahllokale sich
tatsächlich in Gaststätten befinden). Die Wahlraeume sollen nach den
örtlichen Verhältnissen so ausgewählt und eingerichtet werden, dass
allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert
wird (Bundeswahlordnung).
Insbesondere sollen auch die Belange der
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden. Deshalb
wird stets versucht, ebenerdig gelegene Wahlraeume mit Zugängen ohne
Stufen auszuwählen. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten ist dieses
Unterfangen manchmal nicht möglich. Auf jeden Fall soll die
Stadt/Gemeinde frühzeitig informieren, welche Wahlraeume barrierefrei
sind. Entspre-chende Informationen finden sich oftmals in den
Wahl-benachrichtigungen (... so z.B. in Wilhelmshaven).
Die Auszählung aller Wahlbriefe des
Wahlkreises wird in einem besonders großen "Wahlraum" vorgenommen: Der
Kreiswahlleiter mietete die Stadthalle Wilhelmshaven, damit dort 22
Briefwahlvorstände tagen können. |