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zurück Integrierte Gesamtschule

Integrierte Gesamtschule Anschrift:
Integrierte Gesamtschule
Friedenstraße 107
26386 Wilhelmshaven
Telefon:04421/98190
Telefax:04421/981928
E-Mail:Info@igswilhelmshaven.de
Homepage:http://www.sek2.de/
Oberstufengebäude
Oberstufengebäude

Weitere Informationen:Die Integrierte Gesamtschule Wilhelmshaven ( IGS ) hat 1975 den Unterrichtsbetrieb aufgenommen und ist ein unverzichtbarer Teil des schulischen Angebots der Stadt Wilhelmshaven. Die Schule hat sich ein vielschichtiges Schulprofil gegeben. Unter anderem werden Tanz und Theater, Musik und Sport, Tierpflege und Ökologie besonders gelebt. Die IGS ist Umweltschule und verfügt über ein Kleinspielfeld, gesponsort vom Deutschen Fußball Bund.

Eine großzügige Mensa eröffnet die Möglichkeit des gemeinsamen Mittagessens. Für die Jahrgänge 5 - 7 ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend und ein Aufnahmekriterium. Ein Forum mit 130 Sitzplätzen bietet Raum für Musik- und Kulturveranstaltungen. Die Schüler sind jeweils im kompletten Jahrgang in einem Gebäudeteil untergebracht.

Die IGS wird auf Dauer 6-zügig geführt. Der Einzugsbereich ist das Stadtgebiet von Wilhelmshaven. Ein Losverfahren ist seit vielen Jahren notwendig, um die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Schullaufbahnempfehlung aufzunehmen.

Ab dem Schuljahr 2009/10 werden nur noch Wilhelmshavener Schülerinnen und Schülern an der IGS Wilhelmshaven aufgenommen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet von Wilhelmshaven haben. Die IGS wird verpflichtend ab Klasse 5 als Ganztagsschule geführt. Schulschluss ist montags bis donnerstags um 15.40 Uhr, freitags um 13.30 Uhr.

Bedingt durch die Genehmigung einer Gesamtschule ( IGS ) im Landkreis Friesland zum Schuljahr 2009/10 werden Schülerinnen und Schüler bei der Schulwahl IGS nur noch die Aufnahme in diese Schule beantragen können. Eine Aufnahme in die IGS Wilhelmshaven ist nur noch gem. § 63 Abs. 3 NSchG über eine Ausnahmegenehmigung möglich. Die Geschwisterkind Regelung für die IGS Wilhelmshaven ist gem. § 59a NSchG nicht mehr anwendbar.
Umgebung der Schule in Stadtkarten und Luftbildern:
 

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