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Nach der Neufassung der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) wurden die bisherigen Ämter des ehrenamtlichen Oberbürgermeisters und des hauptamtlichen Oberstadtdirektors im Amt des hauptamtlichen Oberbürgermeisters zusammengefasst.

Chef der Verwaltung und gleichzeitig oberster Repräsentant der Stadt Wilhelmshaven ist seit dem 1. Januar 2003 Oberbürgermeister Eberhard Menzel. Mit ihm wurde erstmals ein Oberbürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt direkt gewählt. Die NGO verleiht dem Oberbürgermeister wichtige Zuständigkeiten, vor allem die Kompetenz für die staatlichen Aufgaben, die von Bund und Land übertragen sind. Er bereitet die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und des Rates vor und führt diese aus. Der Oberbürgermeister ist Vorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Bei seiner Arbeit unterstützen ihn vier Dezernenten, die auf seinen Vorschlag hin als Wahlbeamte vom Rat gewählt werden. Sie bilden zusammen den Verwaltungsvorstand. Der Oberbürgermeister regelt den Geschäftsgang und die Geschäftsverteilung in der Verwaltung. Neben der Leitung der Verwaltung obliegen dem Oberbürgermeister als erstem Repräsentanten der Stadt eine Reihe weiterer Aufgaben.

Die Niedersächsische Gemeindeordnung sieht für den Oberbürgermeister sowohl im hauptamtlichen als auch im ehrenamtlichen Bereich Vertretungsregelungen vor. Nur bei der Wahrnehmung des Stimmrechtes im Rat und Verwaltungsausschuss ist eine Vertretung des Oberbürgermeisters nicht möglich. Für die Vertretung des Oberbürgermeisters bei repräsentativen Aufgaben sowie den Vorsitz des Verwaltungsausschusses hat der Rat gemäß § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Wilhelmshaven als 1. Bürgermeister Herrn Fritz Langen, als 2. Bürgermeister Herrn Wilfrid Adam gewählt. In allen anderen Bereichen wird der Oberbürgermeister vom "allgemeinen Vertreter", dem Ersten Stadtrat, sowie den anderen Wahlbeamten der Stadt, innerhalb des ihnen durch den Rat in der Dezernatsverteilung zugewiesenen Bereichs, vertreten.

 

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