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zurück Grundsicherungsstelle

Mit Wirkung zum 01.01.2005 ist das Sozialgesetzbuch XII in Kraft getreten. Das Grundsicherungsgesetz wurde mit seinen wesentlichen Bestimmungen in dieses Gesetz übernommen. Es gibt nun keinen eigenen Grundsicherungsträger mehr. Zuständig für diese Leistung ist dann der jeweilige Sozialhilfeträger, in Wilhelmshaven der Fachbereich Soziales !
 

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