zurückGaststättenerlaubnis

Dienststelle: Gewerbeangelegenheiten
Gebäude: Ratrium (ehemals Cityhaus)
2. OG

Anschrift: Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-411384 (Auskünfte: 04421/16-411610)

Wer eine Gaststätte betreiben will, braucht hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis (Konzession). Der Erlaubnisvorbehalt soll sicherstellen, dass von dem Betrieb keine Gefahren (z. B. für die Sicherheit und Gesundheit der Gäste, Hygieneschutz) oder unzumutbare Belästigungen (z. B. Geräusch- und Geruchsemissionen) ausgehen.
Eine Gaststätte betreibt, wer gewerbsmäßig Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schank-/Speisewirtschaft), wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Keine Erlaubnis braucht, wer nur
verabreicht.

Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, Sperrzeitregelung, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht (z. B. hinsichtlich der Frage nach Toiletten).

Voraussetzungen:
Die Gaststättenerlaubnis wird für eine bestimmte Person (auch juristische) erteilt.
Weiterhin wird die Erlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schank-, Speise-, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé etc.) und für bestimmte Räume erteilt.

Eine Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller
Verfahrensablauf:
Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt auf Antrag. Hierzu ist das Formular ausgefüllt und unterschrieben persönlich einzureichen. Danach erfolgt die Überprüfung des Antragstellers und der Räumlichkeiten.

"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"

  • Führungszeugnis Belegart O (zu beantragen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung),
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung),
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
  • Unterrichtungsnachweis einer IHK oder Gesellen- bzw. Meisterbrief in Lebensmittelbranche,
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom zuständigen Gesundheitsamt.
  • Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen. Außerdem ist ein Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen.
  • Grundrisszeichnungen/ Lageplan
  • Pachtvertrag

Weitere Unterlagen können angefordert werden.

"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"

Für die Erlaubnis ist eine Gebühr zu entrichten, deren Höhe sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes und den Umständen des Einzelfalls richtet.

"Wo finde ich die Rechtsgrundlage für diese Dienstleistung?"

Gaststättengesetz (GastG)
§ 2 Gaststättengesetz (GastG) (Erlaubnis)
§ 9 Gaststättengesetz (GastG) (Stellvertretungserlaubnis)

"Was sollte ich sonst noch beachten?"

Betrieb einer Gaststätte mit Gestattung:
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden (Gestattung).
 

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