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zurückSchülerbeförderung

Gesetzliche Grundlagen der Schülerbeförderung

§114 des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 27.09.1993 in Verbindung mit der Satzung über die Schülerbeförderung im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven vom 15.06.1994 in der jeweils gültigen Fassung.

Anspruchsberechtigung

Ein Anspruch besteht für SchülerInnen

oder deren Erziehungsberechtigte, wenn der kürzeste verkehrssichere Fußweg von der Wohnung zur Schule

beträgt.

 

Hinweise zur Beachtung bei der Antragstellung:

 

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