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Der Bereich Wasserwirtschaft umfasst die Wahrnehmung der sich vor allem aus dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) und dem untergesetzlichen Regelwerk ergebenden, vorwiegend hoheitlichen, Aufgaben durch die Untere Wasserbehörde.
Die Grundsätze für die Bewirtschaftung der Gewässer ergeben sich aus § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebengrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung zu schützen sind.
Dabei ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
Ziel ist es, die Gewässer (oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser) als menschliche Lebensgrundlage sowie als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.
Darüber hinaus soll ein möglichst weitgehender Schutz vor sogenannten Wassergefahren, wie Überschwemmungen und Sturmfluten sichergestellt werden.
Die Untere Wasserbehörde ist Ansprechpartner für:
In Fragen zur Beseitigung häuslichen Abwassers über die städtische Kanalisation (z. B. Kanalanschluss, Kanalverstopfungen, Geruchsbelästigungen) wenden Sie sich bitte an die Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW).
Die Wasserversorgung erfolgt in Wilhelmshaven durch die GEW. Die GEW entnimmt das Grundwasser in Feldhausen und Horsten. Zuständig hierfür ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Friesland. Innerhalb der Stadt Wilhelmshaven gibt es keine speziellen Grundwasserschutzgebiete, trotzdem gelten hier natürlich die allgemeinen Bestimmungen für den Grundwasserschutz.
| Gebäude: | Fachbereich Umwelt (Gebäude B) |
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| Anschrift: | Freiligrathstraße 420 26386 Wilhelmshaven |
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| Bushaltestelle: | Maadebrücke | |
| Buslinien: | ||
| Öffnungszeiten: |
Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr Montag bis Donnerstag: 14.00 - 15.30 Uhr |
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| Telefon: |
Herr Wegener Abteilungsleiter, Wasserwirtschaft und Küstenschutz Telefon: 0 44 21 / 16-25 64 mobil: 0176 / 612 978 03 e-Mail ulrich.wegener@stadt.wilhelmshaven.de Fax: 0 44 21 / 16-25 44 Fax an PC: 0 44 21 / 16-41 25 64 Gebäude B, Raum 125 (EG) Gewässeraufsicht, Wasser gefährdende Stoffe, wasser- und deichrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse Telefon: 0 44 21/16-25 63 mobil: 0176 / 612 978 04 e-Mail bodo.albers@stadt.wilhelmshaven.de Fax: 0 44 21/16-25 44 Fax an PC: 0 44 21/16-41 25 63 Gebäude B, Raum 124 (EG) Herr Meyer-Ott Frau Biela Herr Kühne |
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| Fax: | 04421/16-2544 | |
| e-Mail: |
fbumwelt(AT)stadt.wilhelmshaven.de
(Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!)
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