| Gebäude: | Ratrium (ehemals Cityhaus) 2. OG |
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| Anschrift: | Rathausplatz 10 26382 Wilhelmshaven |
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| Bushaltestelle: | Rathaus | |
| Buslinien: | ||
| Öffnungszeiten: |
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
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| Telefon: | 04421/16-0 | |
| Fax: | 04421/16-411384 (Auskünfte: 04421/16-411610) | |
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Lage des Gebäudes: |
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Ansprechpartner:
Anschrift (für Briefe):
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten/
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Gewerbeangelegenheiten -
26363 Wilhelmshaven
Was machen wir?
Das Team ist zuständig für die Überwachung gewerblicher Tätigkeiten durch Erlaubnisse, Verbote und Untersagungen im allgemeinen und speziellen Gewerberecht.
Was ist "Gewerbe"?
Das ist nach ständiger Rechtsprechung jede nicht sozialwidrige, selbstständige (d. h. in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortlichkeit ausgeübte), auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit. Nicht zum Gewerbe zählen die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), die Ausübung so genannter freier Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.
Was ist zu tun, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird?
Die allermeisten Gewerbe sind lediglich (beim Team "Gewerbe") anzeigepflichtig, wofür zwingend die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden sind:
Gewerbeanzeige - Formular Anmeldung (z. B. bei Neugründung oder Wiedereröffnung nach Betriebssitzverlegung nach Wilhelmshaven) sowie ggf.
Gewerbeanzeige - Beiblatt (bei mehr als einem Geschäftsführer),
Gewerbeanzeige - Einverständniserklärung (bei noch fehlender Handelsregister-Eintragung),
Gewerbeanzeige - Formular Ummeldung (z. B. bei Änderung/Erweiterung der Tätigkeit oder Betriebssitzverlegung innerhalb Wilhelmshavens),
Gewerbeanzeige - Formular Abmeldung (z. B. bei vollständiger Aufgabe des Gewerbes oder Betriebssitzverlegung von Wilhelmshaven). Bitte bedenken Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet werden können; notwendige Nachfragen sind gebührenpflichtig.
Weitere Hinweise (auch zu den Gebühren) enthält das Merkblatt
Gewerbeanzeige - Hinweise allgemein sowie ggf.
Gewerbeanzeige - Hinweise GmbH (bei juristischen Personen sowie Personengesellschaften).Einige Gewerbe sind darüber hinaus überwachungsbedürftig, wozu "der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen" hat (§ 38 der Gewerbeordnung) - und zwar bei dem für ihn zuständigen Einwohnermelderamt des Hauptwohnsitzes bzw. bei einer juristischen Person (z. B. einer GmbH) für diese und den/die Geschäftsführer (bei der Hauptwohnsitz-Meldebehörde eines beliebigen Geschäftsführers).
Bestimmte Gewerbe sind schließlich sogar erlaubnispflichtig. Die jeweiligen Antragsformulare, Merkblätter und dergleichen können hier heruntergeladen werden:
Gaststättenerlaubnis - Antrag,
Gestattung - Antrag,
§ 34b GewO (Versteigererlaubnis) - Antrag,
Reisegewerbekarte - Antrag,
Steuergeheimnis-Erklärung. Interessierte Beschicker der städtischen Wochenmärkte finden weiter gehende Informationen insbesondere zu Ort, Zeit und Gebühren im
Wochenmarkt - Merkblatt.
Wer kann mir weiterhelfen?
Sollten noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Mitarbeiter vom Team "Gewerbe" telefonisch selbstverständlich gern wie folgt zur Verfügung:
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