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Soziales
zurückZulassung eines Fahrzeugs mit bisher ausländischem Kennzeichen
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Gebäude:
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Ratrium (ehemals Cityhaus) 1. OG |

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Anschrift:
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Rathausplatz 10 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend
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Telefon:
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04421 / 16-0
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Fax:
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04421/16-1553
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Lage des Gebäudes:
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Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle!
"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen Sie
- Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- den Kaufvertrag / Rechnung
- Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV)
- die Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes, dass das Fahrzeug weder im zentralen Fahrzeugregister eingetragen ist noch gesucht wird
- eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
- den Kaufvertrag / Rechnung
- Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
"Welche Formulare gibt es?"
- Zulassung eines Fahrzeugs mit bisher ausländischem Kennzeichen
"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"
Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet
41,60 Euro, zuzüglich
0,30 Euro je fälschungssichere Siegelplakette.
Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulssungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.
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