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zurückZulassung eines Fahrzeugs mit bisher ausländischem Kennzeichen

Gebäude: Ratrium (ehemals Cityhaus)
1. OG

Anschrift: Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien:  Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend
Telefon: 04421 / 16-0 
Fax: 04421/16-1553
Lage des
Gebäudes:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle!

"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"

Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen Sie
  • Übereinstimmungsbescheinigung im  Original
  • den Kaufvertrag / Rechnung
  • Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten          

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie

  • die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV)
  • die Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes, dass das Fahrzeug weder im zentralen Fahrzeugregister eingetragen ist noch gesucht wird
  • eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
  • den Kaufvertrag / Rechnung
  • Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
  • die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
  • Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)

"Welche Formulare gibt es?"

"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"

Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet 41,60 Euro, zuzüglich 0,30 Euro je fälschungssichere Siegelplakette.

Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulssungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.

 

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