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zurückGrundsteuer

Dienststelle: Abgabenwirtschaft
Gebäude: Technische Betriebe Wilhelmshaven

Anschrift: Freiligrathstraße 420
26386 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Maadebrücke
Buslinien: Linie 1
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14.00 - 15.30 Uhr
Telefon: 04421/16-0 
e-Mail: grundabgaben(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
 
Grundbesitz sind

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag.

Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

"An wen muss ich mich wenden?"

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie hier ermitteln.

Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Wilhelmshaven (Abgabenwirtschaft).

"Wo finde ich die Rechtsgrundlage für diese Dienstleistung?"

Bewertungsgesetz (BewG)Grundsteuergesetz (GrStG)

"Was sollte ich sonst noch beachten?"

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier.
 

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