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Soziales
zurückKfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen
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Gebäude:
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Ratrium (ehemals Cityhaus) 1. OG |

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Anschrift:
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Rathausplatz 10 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend
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Telefon:
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04421 / 16-0
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Fax:
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04421/16-1553
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Lage des Gebäudes:
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Wenn Sie ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie dazu ein Ausfuhrkennzeichen. Dabei wird das bisherige Kennzeichen entwertet und Ihnen ein befristet gültiges Ausfuhrkennnzeichen zugeteilt. Zwingende Voraussetzung für die Zuteilung sind gültiger HU-Bescheid (im Orginal ) für den gesamten Zulassungszeitraum.
Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
"An wen muss ich mich wenden?"
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters, dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend.
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll: zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Hauptuntersuchungsbericht ( TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Einzugsermächtigung für ein deutsches Geldinstitut oder Einzahlungsbeleg über die Kfz-Steuer (Steuererklärung ist dem Finanzamt vorzulegen)
Bei Rückfragen zur Kfz-Steuer wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Wilhelmshaven unter 04421 / 183 190 oder 183 189.
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
- Kfz-Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"
- EUR 33,60 zzgl. Kennzeichenschilder
"Wo finde ich die Rechtsgrundlage für diese Dienstleistung?"
§ 19 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland)
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