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Soziales
| Dienststelle: |
Bürgeramt |
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Gebäude:
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Ratrium (ehemals Cityhaus) 1. OG |

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Anschrift:
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Rathausplatz 10 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Linie 2, Linie 6
Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend
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Telefon:
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04421/16-0
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Fax:
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04421/16-1869
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e-Mail:
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buergeramt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
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Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Antragstellung:
Für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich vorstellig werden. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich jedoch nicht zu kümmern. Dieses wird für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung:
- bisheriger Personalausweis, Reisepass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm
- Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde), wenn erstmalig in Wilhelmshaven ein Dokument beantragt wird.
"Welche Fristen muss ich beachten?"
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reispass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.
"Mit welchen Kosten muss ich rechnen?"
- Für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt die Gebühr
- a) für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59,00 Euro
- b) für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
- Werden Reisepässe mit 48 Seiten (mehr Platz für Visa-Stempel) beantragt, so erhöht sich die unter Nr. 1a) und 1b) genannte Gebühr um jeweils 22,00 Euro.
- Für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (Auslieferung innerhalb von drei Werktagen) werden, zusätzlich zu den in Nr. 1a), 1b) und Nr. 2 bestimmten Gebühren jeweils weitere 32,00 Euro erhoben.
- Für einen vorläufigen Reisepass wird, unabhängig vom Lebensalter des Passbewerbers, eine Gebühr von 26,00 Euro erhoben.Die zum 1. November 2007 eingetretenen Veränderungen im Passrecht hatten keinen Einfluss auf die gegenwärtige Gebührenhöhe.
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