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| Dienststelle: |
Bürgeramt |
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Gebäude:
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Ratrium (ehemals Cityhaus) 1. OG |

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Anschrift:
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Rathausplatz 10 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Linie 2, Linie 6
Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 17.00 Uhr durchgehend
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Telefon:
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04421/16-0
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Fax:
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04421/16-1869
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e-Mail:
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buergeramt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten.
Verspätete Anmeldungen (Überschreitung der Meldefrist von einer Woche) können mit einem Bußgeld geahndet werden.
"An wen muss ich mich wenden?"
An das Meldeamt der Stadt oder der Gemeinde, in die sie gezogen sind.
"Welche Unterlagen muss ich mitbringen?"
- Meldeschein. Diesen hält die Meldebehörde kostenfrei für Sie bereit. Viele Meldebehörden stellen ihn auch bereits als Download im Internet zur Verfügung. (Die Meldebehörde kann die erforderlichen Daten auch zur direkten Aufnahme in das automatisierte Verfahren erheben.)
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
"Welche Fristen muss ich beachten?"
Bearbeitungsdauer: Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
"Wo finde ich die Rechtsgrundlage für diese Dienstleistung?"
Niedersächsisches Meldegesetz
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