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| 27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast) |
| 1. Mai | Feiertag der Arbeit |
| 9. Mai | Europatag (Jahrestag der Verkündung des "Schuman-Planes" am 9. Mai 1950) |
| 23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
| 1. Juni | Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung |
| 17. Juni | Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR |
| 20. Juli | Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus |
| 3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
| am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent Volkstrauertag (halbmast) | |
| sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) | |
Die Beflaggung hat nach der Beflaggungsordnung folgende Reihenfolge: Bundes-, Landes-, Europaflagge (von rechts nach links - vom Inneren des Gebäudes aus gesehen). Die Zuständigkeit für das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel liegt bei der Niedersächsischen Staatskanzlei (vgl. hierzu auch den Beschluss der Landesregierung vom 23.5.2000 [Nds. MBl. S. 333]).