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zurückNeuzulassung

Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Wilhelmshaven, mit Hauptwohnsitz, gemeldete Personen und Firmen möglich.
 
Inländische Fahrzeuge

Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Eine Neuzulassung kostet 26,90Euro.

Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Adressen und Telefonnummern finden Sie in der Übersicht unter "Private Schilderhersteller am Ort"

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.


Importierte Fahrzeuge

Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen Sie

Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie

Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet 41,60 Euro, zuzüglich 0,30 Euro je fälschungssichere Siegelplakette.

Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulssungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.

Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.

 

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