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Wenn ein Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wird, handelt es sich um eine Neuzulassung. Neuzulassungen sind allerdings nur für in Wilhelmshaven, mit Hauptwohnsitz, gemeldete Personen und Firmen möglich.
Hierbei sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Elekronische Versicherungsbestätigung ( e.V.B)
- Personalausweis oder Reisepass
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Eine Neuzulassung kostet 26,90Euro.
Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulassungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Adressen und Telefonnummern finden Sie in der Übersicht unter "Private Schilderhersteller am Ort"
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.
Importierte Fahrzeuge
Bei Zulassungen mit einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) benötigen Sie
- Übereinstimmungsbescheinigung im Original
- den Kaufvertrag / Rechnung
- Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Bei Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren benötigen Sie
- die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
- das Gutachten gemäß § 21 StVZO vom technischen Überwachungsverein (z.B. TÜV)
- die Bescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes, dass das Fahrzeug weder im zentralen Fahrzeugregister eingetragen ist noch gesucht wird
- eine Zollbescheinigung (nicht erforderlich bei EG-Ländern)
- den Kaufvertrag / Rechnung
- Versicherungsbestätigung (§ 29a Abs.1 STVZO)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
Eine Neuzulassung eingeführter Fahrzeuge kostet 41,60 Euro, zuzüglich 0,30 Euro je fälschungssichere Siegelplakette.
Für ein Wunschkennzeichen wird zusätzlich eine Gebühr von 12,80 Euro berechnet. Dazu kommen noch die Kosten für die Prägung der Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in direkter Nachbarschaft der Zulssungsbehörde. Preise sind dort zu erfragen.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.
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