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zurückOldtimer-Kennzeichen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden. Oldtimerfahrzeuge bekommen auf dem Kennzeichen dann ein "H" hinter die Buchstaben -Ziffern-Kombination geprägt.
Um ein Fahrzeug als Oldtimer anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Gutachten gemäß § 23 StvZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: elektronischeVersicherungsbestätigung (eVB)
- bei zuglassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens kostet 27,40 € zzgl. Wunschkennzeichen-Gebühren, Kennzeichenschilder, ggfs. neue Fahrzeugdokumente.
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