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zurückRotes Dauerkennzeichen (nur für Gewerbetreibende)
An zuverlässige Gewerbetreibende (Fahrzeughändler ect.) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- Einen Antrag (den erhalten Sie bei uns)
- polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Bürgeramt)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (wird von uns erledigt)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB für ein rotes Kennzeichen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag über die Verkaufsfläche, auf der die Fahrzeuge abgestellt werden
- Bescheinigung des Gewerbeamtes/Handelsregisterauszug
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden. Nach §16 Abs. 3 FZV hat der Empfänger eines roten Kennzeichens zur wiederkehrenden Verwendung für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Beschreibung des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen.
Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifikationsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind!
Die Gebühr für ein rotes Dauerkennzeichen beträgt 81,20 €.
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