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Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen.
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, benötigen Sie:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
Die Kurzzeit-Kennzeichen werden bis zu 5 Tagen zugeteilt und kosten 10,50 €.
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