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zurückVerkauf eines zugelassenen Fahrzeugs

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, ist ein Kaufvertrag zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere(Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.

Bei Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Zulassungbehörde gemäß § 13 Absatz 4 FahrzeugzulassungsVO unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren /dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil 1, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) beizufügen, damit erlischt auch Ihre Halterhaftung.      

 

 

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