Stadt Wilhelmshaven

Zulassungsbescheinigung Teil I: Änderung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Wilhelmshaven umgezogen sind, muss die aktuelle Anschrift auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. dem Fahrzeugschein vermerkt werden.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder anderes gültiges und aktuelles Ausweisdokument
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
      • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Änderung einer Zulassungsbescheinigung Teil I kostet  12,00 €, eines Fahrzeugscheins 11,10 €.

Müssen die alten Papiere ausgetauscht werden, kommt eine Gebühr von 8,70 Euro hinzu.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Zulassungsstelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.

Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:

  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
  • die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
  • die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
  • die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug


Sprechzeiten:

  • Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
  • Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
  • Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)

im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.

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