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zurückWiederzulassung
Wiederzulassung
auf dieselbe Fahrzeughalterin / denselben Fahrzeughalter
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Abmeldung in Wilhelmshaven wiederzulassen wollen so müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (e.V.B.)
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigungfür die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
Die Wiederzulassung kostet 11,70 EUR.
Sollten Sie die alten Kennzeichen noch bezitzen, so sparen Sie die Kosten für neue Schilder
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.
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